G. S.
G. S. ist deutscher Rechtsanwalt, Humanist und Intaktivist.
Als Beschneidungsbetroffener solidarisierte sich G. S. anlässlich der aufgrund des Urteils des LG Köln 2012 entstandenen Beschneidungsdebatte mit Männern, die ohne eigene Zustimmung einer Beschneidung unterzogen worden waren und darunter leiden. Er gehört zu den Mitunterzeichnern des "Offenen Briefes zur Beschneidung" in der FAZ. Im Oktober 2012 veröffentlichte er eine umfangreiche Betrachtung zu dem Thema, in dem bereits viele später von anderen Juristen diskutierte Fragen u.a. zu § 1631d BGB aufgeworfen und diskutiert wurden.
S. ist Mitglied im Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung und war Mitglied im BAK Säkulare Grüne.
Nach wie vor ist ihm wichtig, dass die Beschneidungsdebatte nicht von rechten Gruppierungen missbraucht wird. Er schließt sich insoweit seinem Kollegen Holger Fehmel an, der sich ebenfalls gegen rassistische und antisemitische Tendenzen stellt. Er verwehrt sich aber auch mit Vehemenz gegen tumbe und intellektuell unredliche Versuche, missliebige Beschneidungs- und ggf. auch Religionskritiker mit Diffamierungen in die rechte Ecke schieben zu wollen, um so einer sachlichen Auseinandersetzungen auszuweichen.
Gerade vor diesem Hintergrund und mit diesem Anliegen vertrat er 2012–2014 den Grünen-Politiker Ulf Dunkel in dessen Parteiausschlussverfahren. An dessen Ende anerkannte Dunkel, mit seinen Äußerungen unbeabsichtigt antisemitische Stereotype bedient zu haben. Er bereute diese Äußerungen glaubhaft und distanzierte sich abermals entschieden von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. S. erzielte so über einen Vergleich den Nichtausschluss von Dunkel.