Genitalverstümmelung: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.manndat.de/maennergesundheit/schreiben-an-bundestagsabgeordnete-zum-gesetzentwurf-genitalverstuemmelung.html MANNdat-Schreiben an Bundestagsabgeordnete vom 07.06.2009] und [http://www.manndat.de/maennergesundheit/offener-brief-gegen-beschneidungsgesetz.html Offener Brief gegen Beschneidungsgesetz vom 05.03.2010]
[http://www.manndat.de/maennergesundheit/schreiben-an-bundestagsabgeordnete-zum-gesetzentwurf-genitalverstuemmelung.html MANNdat-Schreiben an Bundestagsabgeordnete vom 07.06.2009] und [http://www.manndat.de/maennergesundheit/offener-brief-gegen-beschneidungsgesetz.html Offener Brief gegen Beschneidungsgesetz vom 05.03.2010]


In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechts­konvention, die Deutschland mit unterzeichnet hat, steht klar und deutlich:
In Art. 24 Abs. 3 der [[UN-Kinderrechtskonvention]], die Deutschland mit unterzeichnet hat, steht klar und deutlich:
: ''"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."''<ref>{{REFweb
: ''"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."''<ref>{{REFweb
  |url=http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4277&nodeid=26
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