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K
EMLA
,noch immer rezeptfrei
|pages=24-64
|format=PDF
}}</ref>. Da die Risikoeinschätzung der CMDh-Gruppe das Gefährdungspotential durch die absehbare Überdosierung bei der Neugeborenenbeschneidung nicht berücksichtigt, wurde dort um eine Neubewertung nachgesucht. Parallel wurde am 7. Oktober 2013 beim BfArM ein Antrag auf Unterstellung von EMLA®-Salbe unter Rezeptpflicht gestellt.<ref name="Wakankar 2014-02-18"/> Bis heute (2020) wirbt der Hersteller damit, dass das Produkt rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist.<ref>{{REFweb |url=https://www.emla.de/taetowierungen/ |title=EMLA vor Tätowierungen |website=emla.de |accessdate=2020-12-19}}</ref>
Verschiedene Studien kommen zu dem Urteil, dass EMLA-bei Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich sind, den Schmerz ausreichend auszuschließen.<ref>{{REFjournal