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Da nachfolgende Fälle von [[Beschneidung]] aufgrund dieses Urteils nicht mehr durch "unvermeidbaren Verbotsirrtum" geschützt wären, erregte das Urteil größere Aufmerksamkeit und leitete einen Richtungswechsel in der Rechtsauffassung zum Thema [[MGM|Knabenbeschneidung]] in Deutschland ein.
Das Landgericht Köln bezog sich vor allem auf frühere Veröffentlichungen <ref>http://www.holmputzke.de/index.php/kontrovers/religioese-beschneidung</ref> von [[Holm Putzke]] zum Thema und stellte fest, dass weder das Erziehungsrecht der Eltern noch die Religionsfreiheit der Eltern ausreichende Gründe wären, die irreversible Beschneidung von Genitalien zu rechtfertigen.
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