Rolf Dietrich Herzberg: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rolf Dietrich Herzberg''' (* 14. Februar 1938 in Wuppertal-Ronsdorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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'''Rolf Dietrich Herzberg''' ({{LifeData|birth=1938-02-14|birthplace=Wuppertal-Ronsdorf}}) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
  
 
Nach der Lektüre des Buchs "Die verlorenen Söhne"<ref>http://www.kiwi-verlag.de/buch/die-verlorenen-soehne/978-3-462-30459-6/</ref> von Dr. [[Necla Kelek]] motivierte er [[Holm Putzke]], über das Thema [[Beschneidung]] zu recherchieren. Putzke verfasste u.a. eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Herzberg, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigte und zur Grundlage für die Entscheidung des Kölner Landgerichts im [[Kölner Beschneidungsurteil]] wurde.
 
Nach der Lektüre des Buchs "Die verlorenen Söhne"<ref>http://www.kiwi-verlag.de/buch/die-verlorenen-soehne/978-3-462-30459-6/</ref> von Dr. [[Necla Kelek]] motivierte er [[Holm Putzke]], über das Thema [[Beschneidung]] zu recherchieren. Putzke verfasste u.a. eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Herzberg, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigte und zur Grundlage für die Entscheidung des Kölner Landgerichts im [[Kölner Beschneidungsurteil]] wurde.

Version vom 23. Dezember 2019, 16:48 Uhr

Rolf Dietrich Herzberg (* 14. Februar 1938 in Wuppertal-Ronsdorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Nach der Lektüre des Buchs "Die verlorenen Söhne"[1] von Dr. Necla Kelek motivierte er Holm Putzke, über das Thema Beschneidung zu recherchieren. Putzke verfasste u.a. eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Herzberg, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigte und zur Grundlage für die Entscheidung des Kölner Landgerichts im Kölner Beschneidungsurteil wurde.

Seit Dezember 2016 ist er intaktiv-Botschafter. Sein Statement gegen Beschneidung:

Ich trete entschieden ein für die Ziele und das Schutzanliegen von intaktiv. Mein Engagement geht darauf zurück, dass ich vor Jahren, jedenfalls unter den Juristen, als erster Anstoß genommen habe an der Praxis der rituellen Beschneidungdes männlichen Kindes. Ich habe sie nach langem Nachdenken als rechtswidrige Körperverletzung gebrandmarkt und werbe heute öffentlich für die Einsicht, dass § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sie in Grenzen erlaubt, mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.
Rolf Dietrich Herzberg (intaktiv-Website)[2]

Publikationen

Weblinks

Einzelnachweise