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EMLA

515 Bytes hinzugefügt, 18:22, 21. Dez. 2020
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Abschnitt "In der Beschneidungsdebatte" hinzugefügt
|accessdate=2020-12-19
}}</ref>
 
== In der Beschneidungsdebatte ==
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags tagte 2012 auch zum sog. [[Beschneidungsgesetz]]. Dort wies Prof. Dr. Reinhard Merkel zum Thema EMLA-Salbe darauf hin:
{{Zitat
|Text=Es gibt einen großen australischen Forschungsbericht vom Mai diesen Jahres, der alle verfügbaren Studien untersucht und zu dem Urteil kommt: EMLA ist bei
Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich, den Schmerz hinreichend auszuschließen.
[...]
"Und es legt mir außerdem den Hinweis noch einmal nahe, dass die umfassendste medizinische Metastudie, ein Forschungsbericht neuester Art und internationaler Provenienz, sagt, das Auftragen
von EMLA reicht nicht aus. Es ist, wie die Australier formulieren, patently insufficient, schlechterdings nicht zureichend.
|Autor=Prof. Dr. Reinhard Merkel
|Quelle=Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Rechtsausschuss (6. Ausschuss), Protokoll Nr. 74 der 102. Sitzung
}}
 
Im 2013 von Prof. [[Matthias Franz]] herausgegebenen Buch ''Die Beschneidung von Jungen'' weist er auf Informationen vom BfArm hin:
{{Zitat
|Text=Die für die zur Minderung des Beschneidungsschmerzes häufig benutzte EMLA®-Salbe ist in ihrem Effekt unzureichend und besaß in Deutschland für diesen Zweck nie eine Zulassung.
|Autor=Manfred Will, 2013; persönliche Mitteilung nach Recherche beim BfArM
|Quelle=Franz M. ''Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis''
|ref=<ref>{{REFbook
|last=Franz
|first=M
|year=2013
|title=Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis
|editor=Franz M.
|publisher=Vandenhoeck & Ruprecht
|note=S. 12 (Fußnote 1)
|accessdate=2012-12-21
}}</ref>
}}
== Keine Zulassung für Zirkumzision bei Neugeborenen ==
}}</ref>
}}
<!-- Prof. Dr. Reinhard Merkel:
"Es gibt einen großen australischen Forschungsbericht vom Mai diesen Jahres, der alle verfügbaren Studien untersucht und zu dem Urteil kommt: EMLA ist bei
Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich, den Schmerz hinreichend auszuschließen."
 
"Und es legt mir außerdem den Hinweis noch einmal nahe, dass die umfassendste medizinische Metastudie, ein Forschungsbericht neuester Art und internationaler Provenienz, sagt, das Auftragen
von EMLA reicht nicht aus. Es ist, wie die Australier formulieren, patently insufficient, schlechterdings nicht zureichend."
 
Quelle: Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Rechtsausschuss (6. Ausschuss), Protokoll Nr. 74 der 102. Sitzung am 26.12.2012-->
<!-- Prof. Matthias Franz:
"Die für die zur Minderung des Beschneidungsschmerzes häufig benutzte EMLA®-Salbe ist in ihrem Effekt unzureichend und besaß in Deutschland für diesen Zweck nie eine Zulassung (Manfred Will, 2013; persönliche Mitteilung nach Recherche beim BfArM)."
Quelle: Franz M (Hrsg.) Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis, Vandenhoeck & Ruprecht, S. 12 (Fußnote 1)-->
=== Rechtliche Konsequenzen ===
Das deutsche [[Beschneidungsgesetz]] von 2012 hat in Absatz 2 eine sogenannte [[Mohel]]-Klausel realisiert, die besagt, dass bis zum Ende des sechsten Lebensmonats ein Junge auch von einem Nichtmediziner, sofern er für diese Form der Genitalverstümmelung "ausgebildet" ist, durchgeführt werden darf. Die damalige [[Beschneidungsdebatte]] belegt eindrücklich, dass jüdische [[Mohel]]s und andere jüdische Befürworter der Knaben-[[Beschneidung]] immer wieder auf die EMLA-Salbe als ausreichende Schmerzbehandlung hingewiesen haben.

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