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Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
* [[§ 52 SGB V]]
== Schweiz ==
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
* [[§ 221 StGB]]
[[Kategorie:Gesetze]]