Genitale Autonomie

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Genitale Autonomie ist der Begriff für die Kontrolle der Geschlechtsorgane durch ihren Besitzer. Genitale Autonomie fällt unter das Menschenrecht auf „Selbstbestimmung“, das durch Artikel Eins des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (1966) garantiert ist.

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