Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Generalversammlung verabschiedete 1989 (22 Jahre später) die ''Konvention über die Rechte des Kindes'' (KRK). Die KRK enthält keine bestimmten Rechte von Kindern, die bereits vom ICCPR geschützt wurden. | Die Generalversammlung verabschiedete 1989 (22 Jahre später) die ''Konvention über die Rechte des Kindes'' (KRK). Die KRK enthält keine bestimmten Rechte von Kindern, die bereits vom ICCPR geschützt wurden. | ||
== Anwendung des ICCPR auf die nichttherapeutische Beschneidung von Kindern == | |||
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Die Artikel 1, 7, 9 und 24 | Die Artikel 1, 7, 9 und 24 gelten für die nichttherapeutische Beschneidung von Kindern durch Männer und Frauen. Jede Nation, die im Rahmen des 1976 in Kraft getretenen ICCPR Vertragsstaat ist, verpflichtet sich, diese Rechte für ihre Bürger durchzusetzen. | ||
====Artikel 1==== | ====Artikel 1==== | ||
Artikel 1 | Artikel 1 enthält teilweise: | ||
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# Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung: "Durch dieses Recht bestimmen sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. | |||
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Selbstbestimmung ist das Recht, selbst zu entscheiden. Dies sieht eine Genitalautonomie vor, die das Recht ist, selbst zu entscheiden, ob die Genitalien chirurgisch verändert werden sollen. Die Genitalautonomie wird dadurch erreicht, dass eine nichttherapeutische Operation an einem Kind verzögert wird, bis das Kind volljährig ist, in dem es selbst entscheiden kann. | |||
====Artikel 7==== | ====Artikel 7==== | ||
Artikel 7 enthält: | |||
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Niemand darf gefoltert oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterzogen werden. | |||
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Die nichttherapeutische Beschneidung von Kindern ist grausam, weil sie dem Opfer sein ganzes Leben lang die optimale sexuelle Funktion und das optimale Vergnügen nimmt. Es wird abgebaut, weil es einen Teil des Penis amputiert und ihn weniger funktionsfähig macht. | |||
====Artikel 9==== | ====Artikel 9==== | ||
Artikel 9 enthält: | |||
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Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person. | |||
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Sicherheit der Person ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die körperliche Unversehrtheit wird beeinträchtigt, wenn ein Teil des Penis amputiert wird. Daher verstößt die nichttherapeutische Beschneidung nicht einwilligender Kinder gegen diese Bestimmung des Völkerrechts. | |||
====Artikel 24==== | ====Artikel 24==== | ||
Artikel 24 | Artikel 24 enthält: | ||
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Jedes Kind hat ohne Diskriminierung in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum oder Geburt das Recht auf Schutzmaßnahmen, die aufgrund seines Status als Minderjähriger erforderlich sind in seiner Familie, der Gesellschaft und im Staat. | |||
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Wenn einem Kind der Schutz vor schädlicher, gewebeentfernender, nicht therapeutischer Beschneidung verweigert wird, wird dieses Recht verletzt. | |||
{{NYT en}} | |||
==Specific children's rights applicable to non-therapeutic circumcision== | ==Specific children's rights applicable to non-therapeutic circumcision== | ||