Genitale Autonomie: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. März 2022, 15:05 Uhr
Genitale Autonomie ist der Begriff für die Kontrolle der Geschlechtsorgane durch ihren Besitzer. Genitale Autonomie fällt unter das Menschenrecht auf „Selbstbestimmung“, das durch Artikel Eins des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (1966) garantiert ist.