Vergleich MGM und FGM: Unterschied zwischen den Versionen

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[[MGM]] steht für ''Male Genital Mutilation'' (männliche Genitalverstümmelung). [[FGM]] steht für ''Female Genital Mutilation'' (weibliche Genitalverstümmelung).
 
[[MGM]] steht für ''Male Genital Mutilation'' (männliche Genitalverstümmelung). [[FGM]] steht für ''Female Genital Mutilation'' (weibliche Genitalverstümmelung).
  
Oft wird [[MGM]] sogar schon in der Behauptung sprachlich verharmlost und [[FGM]] sprachlich verteufelt, indem man sagt: "Beschneidung bei Jungen und Genitalverstümmelung bei Mädchen kann man nicht vergleichen."
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Häufig wird die Beschneidung von Jungen verharmlost, indem man sagt, dass man das mit der FGM, also der Beschneidung von Mädchen nicht vergleichen kann - unter der Konnotation, dass die Beschneidung von Mädchen sehr viel schlimmer ist, also die Eingriffstiefe bei Mädchen erheblich höher ist als bei Jungen.
  
Man trifft recht häufig auf das Argument, sobald man erwähnt, dass auch die [[FGM]] eine Operation am Genital eines Mädchens ist und das Mädchen die Einwilligung nicht gegeben hat.  
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Doch auf die Eingriffstiefe kommt es überhaupt nicht an.
  
Begründet wird das mit der unterschiedlichen Eingriffstiefe, gerne auch noch mit grausamen Details der [[FGM]] ausgeschmückt, die zum Teil frei erfunden sind, aber leider in den meisten Fällen tatsächlich Realität für junge Mädchen ist.
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Bei der FGM IV werden z.B. auch Eingriffe wie das Fördern eines rituellen Blutstropfens verboten. Dies geschieht, weil dem Mädchen zuerkannt wird, dass es die Entscheidung über seinen Körper selbst zu treffen hat. Dritte dürfen hier aus keinem Grund, weder traditionell noch religiös begründet, eingreifen.
  
Doch auf die Eingriffstiefe kommt es nicht an. Die Beschneidung von kindlichen Genitalien, so sie nicht aus validen medizinischen Gründen erfolgt, stellt regelmäßig einen Grundrechtseingriff dar.
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Selbst erwachsene Frauen können der FGM nicht zustimmen, selbst wenn sie sie wünschen und sie unter sterilen Bedingungen ausgeführt wird, weil die Gefahr, dass sie dem zustimmen, um dem Druck des sozialen Umfelds nachzugeben, als zu hoch angesehen wird.
  
Dem Kind wird eine Operation aufgezwungen, die in den meisten Fällen ohne Betäubung und in nicht steriler Umgebung durchgeführt wird. Sie stellt ein Risiko für Leben und Gesundheit des Kindes dar und verletzt das grundsätzliche Recht des Kindes auf die Unversehrtheit des Körpers.
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Das heißt, selbst wenn eine Frau die Beschneidung durchführen möchte, weil sie sich ihrer Tradition verhaftet sieht und ihr folgen möchte, kann sie das nicht tun, weil ihr hier die Entscheidungsfähigkeit abgesprochen wird.
  
Aber nur, weil ein Grundrechtseingriff noch extremer und bösartiger sein kann, wie im Fall der [[FGM]] IV bei Mädchen (die sogenannte pharaonische Beschneidung), heißt das nicht, dass weniger extreme Eingriffe dadurch gerechtfertigt sind, alleine weil sie weniger extrem sind.
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Eine Labiaplastik hingegen, um das weibliche Genital "schöner" zu machen, ist völlig in Ordnung.  
  
Nicht umsonst ist bei Mädchen selbst der Nadelstich zum Herauspressen eines Blutstropfens als [[FGM]] verboten und mit harten Strafen belegt.
 
  
Würde man nur auf die Eingriffstiefe abstellen, würde dieser Eingriff wieder als zulässig erlaubt, auch für Mädchen.
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Das ist der Grund, warum der Deutsche Juristentag diskutiert hat, die weniger invasiven Eingriffe der [[FGM]] IV und Ia wieder freizugeben, da das alleinige Abstellen auf Jungen im [[Beschneidungsgesetz|§ 1631 d BGB]] (Beschneidung von Jungen) als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstanden wird.
 

Version vom 28. April 2015, 18:42 Uhr

"MGM und FGM kann man nicht miteinander vergleichen."

MGM steht für Male Genital Mutilation (männliche Genitalverstümmelung). FGM steht für Female Genital Mutilation (weibliche Genitalverstümmelung).

Häufig wird die Beschneidung von Jungen verharmlost, indem man sagt, dass man das mit der FGM, also der Beschneidung von Mädchen nicht vergleichen kann - unter der Konnotation, dass die Beschneidung von Mädchen sehr viel schlimmer ist, also die Eingriffstiefe bei Mädchen erheblich höher ist als bei Jungen.

Doch auf die Eingriffstiefe kommt es überhaupt nicht an.

Bei der FGM IV werden z.B. auch Eingriffe wie das Fördern eines rituellen Blutstropfens verboten. Dies geschieht, weil dem Mädchen zuerkannt wird, dass es die Entscheidung über seinen Körper selbst zu treffen hat. Dritte dürfen hier aus keinem Grund, weder traditionell noch religiös begründet, eingreifen.

Selbst erwachsene Frauen können der FGM nicht zustimmen, selbst wenn sie sie wünschen und sie unter sterilen Bedingungen ausgeführt wird, weil die Gefahr, dass sie dem zustimmen, um dem Druck des sozialen Umfelds nachzugeben, als zu hoch angesehen wird.

Das heißt, selbst wenn eine Frau die Beschneidung durchführen möchte, weil sie sich ihrer Tradition verhaftet sieht und ihr folgen möchte, kann sie das nicht tun, weil ihr hier die Entscheidungsfähigkeit abgesprochen wird.

Eine Labiaplastik hingegen, um das weibliche Genital "schöner" zu machen, ist völlig in Ordnung.


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