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§ 226a StGB

149 Bytes hinzugefügt, 06:23, 9. Okt. 2018
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
'''§ 226a StGB''' lautet''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226a.html</ref>
(1) Wer die äußeren Genitalien '''einer weiblichen Person ''' verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
</blockquote>
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'': Dieser Paragraph stellt [[FGM]] grundsätzlich unter Strafe, unabhängig vom Alter der Person. Es wäre zu prüfen, ob freiwillig von erwachsenen Frauen gewünschte [[FGM]] auch hiervon betroffen ist.
{{REF}}
[[Kategorie:Gesetze]]

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