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===Art. 19.1 + 19.2 GG===
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. '''Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.'''
(2) '''In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.'''
→Verfassungswidrig
===Art. 4.1 GG===
(1) '''Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.'''
===Art. 33.1 + 33.3 GG===