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Holm Putzke

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Engagement gegen die Beschneidung von Knaben
== Engagement gegen die Beschneidung von Knaben ==
Vor Inkrafttreten von [[Beschneidungsgesetz|§ 1631d BGB]] hat Putzke in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln die Rechtsauffassung vertreten, dass medizinisch nicht notwendige [[MGM|Jungenbeschneidungen]] den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, darunter auch die religiöse Beschneidung von Knaben. Das [[Kölner Beschneidungsurteil|Urteildes Landgerichts Köln]]<ref>http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%F6ln&Datum=07.05.2012&Aktenzeichen=151%20Ns%20169/11</ref> des Landgerichts Köln, das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, hat er begrüßt und seine Verbreitung gefördert. Der Bundestag folgte Putzkes Argumentation nicht und beschloss am [[12.12.2012|12. Dezember 2012]] nach kontroverser Debatte mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Putzke hält das Gesetz für verfassungswidrig und warf dem Bundestag vor, etwa mit Blick auf die Zweckklausel "legislatorischen Nonsens" geschaffen zu haben.
(Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Holm_Putzke Wikipedia])

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