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Die Gesetzeslage zum Thema [[HGM]] ist weltweit sehr unterschiedlich. Dieser Artikel versucht eine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
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'''In keinem Land und keinem Staat auf der Erde ist Körperverletzung gesetzlich erlaubt.''' Damit sollte sich dieses Thema bei Kindern eigentlich weltweit erledigt haben.
  
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Viele (erwachsene) Beschneidungsbefürworter aber meinen, das (oft genug noch ohne Betäubung oder gar Narkose) Entfernen der gesunden [[Vorhaut]] vom gesunden [[Penis]] eines gesunden Jungen sei keine Körperverletzung. Zudem wird oft argumentiert, dass etwas erlaubt sei, wenn es nicht ''explizit'' verboten sei. Wenn aber z.B. Körperverletzung explizit verboten ist, Genitalverstümmelung als eine Art von Körperverletzung aber ''nur'' implizit, lässt sich daraus schwerlich eine Erlaubnis ableiten.
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Das '''Übereinkommen über die Rechte des Kindes''', kurz '''[[UN-Kinderrechtskonvention]]''' (englisch ''Convention on the Rights of the Child, CRC'''), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
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Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA.
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* [[Art. 2 UN-KRK]] - Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
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* [[Art. 3 UN-KRK]] - Wohl des Kindes
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* [[Art. 6 UN-KRK]] - Recht auf Leben
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* [[Art. 14 UN-KRK]] - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
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* [[Art. 18 UN-KRK]] - Verantwortung für das Kindeswohl
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* [[Art. 19 UN-KRK]] - Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
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* [[Art. 24 UN-KRK]] - Gesundheitsvorsorge
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* [[Art. 30 UN-KRK]] - Minderheitenschutz
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* [[Art. 39 UN-KRK]] - Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
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=== Europarat: Bioethik-Konvention ===
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Das 1999 in Kraft getretene "[[Bioethik-Konvention|Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin]]" stellt klar fest, dass Genitalverstümmelung bei Kindern verboten ist.
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In Dänemark wurde 2018 ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische [[Beschneidung]] auf 18 Jahre heraufsetzt. Zuvor hatte eine Petition<ref>[https://www.borgerforslag.dk/se-og-stoet-forslag/?Id=FT-00124 Dänische Petition gegen MGM]</ref> die erforderlichen 50.000 Stimmen erbracht, die nötig für eine Anhörung im Parlament sind.
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Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
 
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
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* [[Art. 1 GG]]
 
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* [[Art. 140 GG]]
 
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Die deutsche Regierung hat am [[12.12.2012]] im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Gesetz verankert, das es Eltern prinzipiell erlaubt, die Genitalien ihrer minderjährigen Jungen [[MGM|zu verstümmeln]]. Das Gesetz stellt einen Fremdkörper in der deutschen Gesetzgebung und einen "Sündenfall des Rechtsstaats"<ref>https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-beschneidung-von-jungen-ist-religioeses.694.de.html?dram:article_id=218490</ref> (Prof. em. [[Reinhard Merkel]]) dar. Dabei wurden ähnlich wie in Schweden mit der sogenannten [[Mohel-Klausel]] die verbrieften Grundrechte nochmals ad absurdum geführt.
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* [[Beschneidungsgesetz|§ 1631d BGB]]
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==== Sozialgesetzbuch ====
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Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet ist, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
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* [[§ 52 SGB V]]
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==== Strafgesetzbuch ====
 
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
 
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
* [[§ 221 StGB]]
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* [[§ 221 StGB]] - Aussetzung
* [[§ 223 StGB]]
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* [[§ 223 StGB]] - Körperverletzung
* [[§ 224 StGB]]
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* [[§ 224 StGB]] - Gefährliche Körperverletzung
* [[§ 225 StGB]]
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* [[§ 225 StGB]] - Misshandlung von Schutzbefohlenen
* [[§ 226 StGB]]
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* [[§ 226 StGB]] - Schwere Körperverletzung
* [[§ 226a StGB]]
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* [[§ 226a StGB]] - Verstümmelung weiblicher Genitalien
* [[§ 227 StGB]]
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* [[§ 227 StGB]] - Körperverletzung mit Todesfolge
* [[§ 228 StGB]]
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* [[§ 228 StGB]] - Einwilligung
* [[§ 235 StGB]]
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* [[§ 235 StGB]] - Entziehung Minderjähriger
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=== Frankreich ===
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Frankreichs Regierung begründete 2012 (ggf. als Reaktion auf die heftige [[Beschneidungsdebatte]] in Deutschland) die Zulässigkeit der medizinisch nicht indizierten [[Genitalverstümmelung]] bei minderjährigen Jungen mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.<ref>Interview mit Innenminister Manuel Valls: [http://www.consistoiredefrance.fr/communiques/129.manuel-valls--la-france-a-une-part-juive-incontestable ''La France a une part juive incontestable''] In: ''Information juive.'' Nr. 326, Oktober 2012, S. 8.</ref> Konkrete Vorschriften gibt es nur in Elsass-Lothringen (ein Dekret des Kaisers von 1862, das die Zertifizierung von [[Mohel|Mohalim]] regelt).<ref>Edwige Belliard, Laurence Herry, Yohann Bénard, Édouard Crépey, Julie Burguburu u. a.: ''Réflexions sur la laïcité.'' In: ''Conseil d’État, Rapport public 2004.'' La Documentation française, Paris 2004, ISBN 2-11-005595-2, S. 331–332.</ref>
  
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
 
* [[§ 52 SGB V]]
 
  
== Schweiz ==
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=== Island ===
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
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In Island ist [[FGM]] bei Mädchen seit 2005 gesetzlich unter Strafe gestellt.
* [[§ 221 StGB]]
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2018 wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische [[Beschneidung]] bei Jungen auf 18 Jahre heraufsetzt. Er sieht eine sechsjährige Gefängnisstrafe für "das teilweise oder gänzliche Entfernen von Sexualorganen" bei Dritten vor.<ref>https://www.independent.co.uk/news/world/europe/iceland-male-circumcision-ban-religious-leaders-outrage-mp-bill-proposed-a8217696.html</ref>
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=== Schweden ===
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In Schweden ist [[MGM]] bei Minderjährigen seit 2001 unter bestimmten Maßgaben erlaubt. 2018 allerdings wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische [[Beschneidung]] auf 18 Jahre heraufsetzt.
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* [[Lag (2001:499)]] - Gesetz zur Beschneidung von Jungen
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=== Schweiz ===
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==== Bundesverfassung ====
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Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
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* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
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* [[Art. 10 BV]] - Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
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* [[Art. 11 BV]] - Schutz der Kinder und Jugendlichen
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* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit
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==== Strafgesetzbuch ====
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Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
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* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung
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* [[Art. 123 StGB]] - Einfache Körperverletzung
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* [[Art. 124 StGB]] - Verstümmelung weiblicher Genitalien
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* [[Art. 127 StGB]] - Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. Aussetzung
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* [[Art. 129 StGB]] - Gefährdung des Lebens
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==== Rechtsmeinungen ====
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Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins [[Pro Kinderrechte Schweiz]], Christoph Geissbühler, eine umfangreiche ''"Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"''<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/rechtliche_beurteilung_auf_der_grundlage_medizinischer_fakten-2018.pdf Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten], PDF, Stand 2018-08</ref>. Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Regelung_der_Beschneidung_Minderj%C3%A4hriger_in_einzelnen_Staaten Wikipedia: Regelung der Beschneidung Minderjähriger in einzelnen Staaten]
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* [https://en.wikipedia.org/wiki/Circumcision_and_law Wikipedia: Circumcision and law] (englisch)
  
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[[en:Laws]]
 
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Aktuelle Version vom 20. September 2021, 17:10 Uhr

In keinem Land und keinem Staat auf der Erde ist Körperverletzung gesetzlich erlaubt. Damit sollte sich dieses Thema bei Kindern eigentlich weltweit erledigt haben.

Viele (erwachsene) Beschneidungsbefürworter aber meinen, das (oft genug noch ohne Betäubung oder gar Narkose) Entfernen der gesunden Vorhaut vom gesunden Penis eines gesunden Jungen sei keine Körperverletzung. Zudem wird oft argumentiert, dass etwas erlaubt sei, wenn es nicht explizit verboten sei. Wenn aber z.B. Körperverletzung explizit verboten ist, Genitalverstümmelung als eine Art von Körperverletzung aber nur implizit, lässt sich daraus schwerlich eine Erlaubnis ableiten.

Die Gesetzeslage zum Thema HGM ist weltweit sehr unterschiedlich. Dieser Artikel versucht eine Zusammenfassung der geltenden Gesetze im Hinblick auf HGM bei Minderjährigen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Vereinte Nationen

UN-Kinderrechtskonvention

(Der nachfolgende Text oder ein Teil davon stammt aus der freien Wikipedia:)

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes', kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA.


Europa

Europarat: Bioethik-Konvention

Das 1999 in Kraft getretene "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" stellt klar fest, dass Genitalverstümmelung bei Kindern verboten ist.


Dänemark

In Dänemark wurde 2018 ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung auf 18 Jahre heraufsetzt. Zuvor hatte eine Petition[1] die erforderlichen 50.000 Stimmen erbracht, die nötig für eine Anhörung im Parlament sind.

Deutschland

Grundgesetz

Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:

Bürgerliches Gesetzbuch

Die deutsche Regierung hat am 12.12.2012 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Gesetz verankert, das es Eltern prinzipiell erlaubt, die Genitalien ihrer minderjährigen Jungen zu verstümmeln. Das Gesetz stellt einen Fremdkörper in der deutschen Gesetzgebung und einen "Sündenfall des Rechtsstaats"[2] (Prof. em. Reinhard Merkel) dar. Dabei wurden ähnlich wie in Schweden mit der sogenannten Mohel-Klausel die verbrieften Grundrechte nochmals ad absurdum geführt.

Sozialgesetzbuch

Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet ist, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen HGM unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei FGM steht § 226a StGB als juristisches Werkzeug bereit.

Strafgesetzbuch

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:


Frankreich

Frankreichs Regierung begründete 2012 (ggf. als Reaktion auf die heftige Beschneidungsdebatte in Deutschland) die Zulässigkeit der medizinisch nicht indizierten Genitalverstümmelung bei minderjährigen Jungen mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.[3] Konkrete Vorschriften gibt es nur in Elsass-Lothringen (ein Dekret des Kaisers von 1862, das die Zertifizierung von Mohalim regelt).[4]


Island

In Island ist FGM bei Mädchen seit 2005 gesetzlich unter Strafe gestellt.

2018 wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung bei Jungen auf 18 Jahre heraufsetzt. Er sieht eine sechsjährige Gefängnisstrafe für "das teilweise oder gänzliche Entfernen von Sexualorganen" bei Dritten vor.[5]


Schweden

In Schweden ist MGM bei Minderjährigen seit 2001 unter bestimmten Maßgaben erlaubt. 2018 allerdings wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung auf 18 Jahre heraufsetzt.


Schweiz

Bundesverfassung

Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:

Strafgesetzbuch

Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:

Rechtsmeinungen

Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins Pro Kinderrechte Schweiz, Christoph Geissbühler, eine umfangreiche "Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"[6]. Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dänische Petition gegen MGM
  2. https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-beschneidung-von-jungen-ist-religioeses.694.de.html?dram:article_id=218490
  3. Interview mit Innenminister Manuel Valls: La France a une part juive incontestable In: Information juive. Nr. 326, Oktober 2012, S. 8.
  4. Edwige Belliard, Laurence Herry, Yohann Bénard, Édouard Crépey, Julie Burguburu u. a.: Réflexions sur la laïcité. In: Conseil d’État, Rapport public 2004. La Documentation française, Paris 2004, ISBN 2-11-005595-2, S. 331–332.
  5. https://www.independent.co.uk/news/world/europe/iceland-male-circumcision-ban-religious-leaders-outrage-mp-bill-proposed-a8217696.html
  6. Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten, PDF, Stand 2018-08