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§ 228 StGB

116 Bytes hinzugefügt, 07:23, 9. Okt. 2018
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keine Bearbeitungszusammenfassung
'''§ 228 StGB''' lautet''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'':
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 228 Einwilligung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html</ref>
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung '''gegen die guten Sitten verstößt.'''
</blockquote>
Dieser Paragraph wirft die Frage auf, ob [[HGM]] "gegen die guten Sitten verstößt". "'''Gute Sitten''' ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral."<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten Wikipedia: Gute Sitten]</ref>
''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'': "Gute Sitten" sind hier nicht mit "Tradition", "Brauchtum" oder "Gewohnheitsrecht" zu verwechseln. Im Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht denkenden Erwachsenen in der Gesellschaft hatr sich die die Ansicht verfestigt, dass [[FGM]] gegen die guten Sitten verstößt. Bei [[MGM]] steht die Gesellschaft überwiegend auf demselben Standpunkt. So ergab eine repräsentative Umfrage Ende Dezember 2012 in Deutschland, dass über 70 % der Bevölkerung gegen das [[Beschneidungsgesetz]] sind.
{{REF}}
[[Kategorie:Gesetze]]

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