9.229
Bearbeitungen
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K
Gesetze
,keine Bearbeitungszusammenfassung
== Schweiz ==
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
* [[Art. 10 BV]] - Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
* [[Art. 11 BV]] - Schutz der Kinder und Jugendlichen
* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung