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{{Baustelle}}'''§ 223 StGB''' lautet:<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 223 Körperverletzung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html</ref>
keine Bearbeitungszusammenfassung
(1) '''§ 223 KörperverletzungWer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt''', wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.<ref/blockquote>http://www''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.gesetze-im-internet)'' Dass medizinisch nicht indizierte [[HGM]] bei Minderjährigen immer eine Körperverletzung und eine Gesundheitsschädigung darstellt, sollte eigentlich von selbst einleuchten.de/stgb/__223Leider sehen Beschneidungsbefürworter und der deutsche Gesetzgeber mit seinem [[Beschneidungsgesetz]] für Jungen das anders, während er für Mädchen und Frauen mit [[§ 226a StGB]] völlig rechtsklar formuliert hat.html</ref>
==Einzelnachweise==