Gesetze
In keinem Land und keinem Staat auf der Erde ist Körperverletzung gesetzlich erlaubt. Damit sollte sich dieses Thema bei Kindern eigentlich weltweit erledigt haben.
Viele (erwachsene) Beschneidungsbefürworter aber meinen, das (oft genug noch ohne Betäubung oder gar Narkose) Entfernen der gesunden Vorhaut vom gesunden Penis eines gesunden Jungen sei keine Körperverletzung. Zudem wird oft argumentiert, dass etwas erlaubt sei, wenn es nicht explizit verboten sei. Wenn aber z.B. Körperverletzung explizit verboten ist, Genitalverstümmelung als eine Art von Körperverletzung aber nur implizit, lässt sich daraus schwerlich eine Erlaubnis ableiten.
Die Gesetzeslage zum Thema HGM ist weltweit sehr unterschiedlich. Dieser Artikel versucht eine Zusammenfassung der geltenden Gesetze im Hinblick auf HGM bei Minderjährigen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Inhaltsverzeichnis
Vereinte Nationen
UN-Kinderrechtskonvention
(Der nachfolgende Text oder ein Teil davon stammt aus der freien Wikipedia:)
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes', kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA.
- Art. 2 UN-KRK - Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbo
- Art. 3 UN-KRK - Wohl des Kindes
- Art. 6 UN-KRK - Recht auf Leben
- Art. 14 UN-KRK - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Art. 18 UN-KRK - Verantwortung für das Kindeswohl
- Art. 19 UN-KRK - Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
- Art. 24 UN-KRK - Gesundheitsvorsorge
- Art. 30 UN-KRK - Minderheitenschutz
- Art. 39 UN-KRK - Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
Europa
Europarat: Bioethik-Konvention
Das 1999 in Kraft getretene "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" stellt klar fest, dass Genitalverstümmelung bei Kindern verboten ist.
Dänemark
In Dänemark wurde 2018 ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung auf 18 Jahre heraufsetzt. Zuvor hatte eine Petition[1] die erforderlichen 50.000 Stimmen erbracht, die nötig für eine Anhörung im Parlament sind.
Deutschland
Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
Bürgerliches Gesetzbuch
Die deutsche Regierung hat am 12.12.2012 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Gesetz verankert, das es Eltern prinzipiell erlaubt, die Genitalien ihrer minderjährigen Jungen zu verstümmeln. Das Gesetz stellt einen Fremdkörper in der deutschen Gesetzgebung und einen "Sündenfall des Rechtsstaats"[2] (Prof. em. Reinhard Merkel) dar. Dabei wurden ähnlich wie in Schweden mit der sogenannten Mohel-Klausel die verbrieften Grundrechte nochmals ad absurdum geführt.
Sozialgesetzbuch
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen HGM unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei FGM steht § 226a StGB als juristisches Werkzeug bereit.
Strafgesetzbuch
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
- § 221 StGB - Aussetzung
- § 223 StGB - Körperverletzung
- § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
- § 225 StGB - Misshandlung von Schutzbefohlenen
- § 226 StGB - Schwere Körperverletzung
- § 226a StGB - Verstümmelung weiblicher Genitalien
- § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
- § 228 StGB - Einwilligung
- § 235 StGB - Entziehung Minderjähriger
Frankreich
Frankreichs Regierung begründete 2012 (ggf. als Reaktion auf die heftige Beschneidungsdebatte in Deutschland) die Zulässigkeit der medizinisch nicht indizierten Genitalverstümmelung bei minderjährigen Jungen mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.[3] Konkrete Vorschriften gibt es nur in Elsass-Lothringen (ein Dekret des Kaisers von 1862, das die Zertifizierung von Mohalim regelt).[4]
Island
In Island ist FGM bei Mädchen seit 2005 gesetzlich unter Strafe gestellt.
2018 wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung bei Jungen auf 18 Jahre heraufsetzt. Er sieht eine sechsjährige Gefängnisstrafe für "das teilweise oder gänzliche Entfernen von Sexualorganen" bei Dritten vor.[5]
Schweden
In Schweden ist MGM bei Minderjährigen seit 2001 unter bestimmten Maßgaben erlaubt. 2018 allerdings wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der das Mindestalter für nicht-medizinische Beschneidung auf 18 Jahre heraufsetzt.
- Lag (2001:499) - Gesetz zur Beschneidung von Jungen
Schweiz
Bundesverfassung
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
- Art. 7 BV - Menschenwürde
- Art. 10 BV - Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
- Art. 11 BV - Schutz der Kinder und Jugendlichen
- Art. 15 BV - Glaubens- und Gewissensfreiheit
Strafgesetzbuch
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
- Art. 122 StGB - Schwere Körperverletzung
- Art. 123 StGB - Einfache Körperverletzung
- Art. 124 StGB - Verstümmelung weiblicher Genitalien
- Art. 127 StGB - Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. Aussetzung
- Art. 129 StGB - Gefährdung des Lebens
Rechtsmeinungen
Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins Pro Kinderrechte Schweiz, Christoph Geissbühler, eine umfangreiche "Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"[6]. Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.
Siehe auch
- Wikipedia: Regelung der Beschneidung Minderjähriger in einzelnen Staaten
- Wikipedia: Circumcision and law (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Dänische Petition gegen MGM
- ↑ https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-beschneidung-von-jungen-ist-religioeses.694.de.html?dram:article_id=218490
- ↑ Interview mit Innenminister Manuel Valls: La France a une part juive incontestable In: Information juive. Nr. 326, Oktober 2012, S. 8.
- ↑ Edwige Belliard, Laurence Herry, Yohann Bénard, Édouard Crépey, Julie Burguburu u. a.: Réflexions sur la laïcité. In: Conseil d’État, Rapport public 2004. La Documentation française, Paris 2004, ISBN 2-11-005595-2, S. 331–332.
- ↑ https://www.independent.co.uk/news/world/europe/iceland-male-circumcision-ban-religious-leaders-outrage-mp-bill-proposed-a8217696.html
- ↑ Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten, PDF, Stand 2018-08