Stellungnahme zur Vorhautbeschneidung

Aus IntactiWiki
Version vom 17. April 2015, 09:20 Uhr von WikiAdmin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „''(Veröffentlicht am 15. August 2014)'' Wir, die Unterzeichner, wurden "beschnitten". Die Gründe dafür sind vielfältig. Bei einigen spielten religiöse od…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(Veröffentlicht am 15. August 2014)

Wir, die Unterzeichner, wurden "beschnitten". Die Gründe dafür sind vielfältig. Bei einigen spielten religiöse oder kulturell-rituelle Motive eine Rolle, bei anderen sogenannte "medizinische" Gründe. Einige von uns sehen sich täglich mit einem Körper konfrontiert, der nach ihrem Empfinden verstümmelt wurde. Sie mussten sich damit abfinden, dass ihr sexuelles Erleben zum Teil massiv eingeschränkt ist. Sie stehen der Tatsache gegenüber, dass sie ohne für sie einsichtige Gründe mit modifizierten Geschlechtsorganen leben müssen, mit zum Teil schmerzenden und als entstellend empfundenen Narben. Aber auch die unter uns, die den Eingriff nicht als derart entstellend empfinden, sahen sich in ihrer körperlichen und sexuellen Entwicklung mit signifikanten Nachteilen, Komplexen und Problemen konfrontiert, die sie auf verschiedene Weise zu kompensieren suchten.

Was uns eint, ist, dass wir unsere Beschneidung nicht als harmlosen oder vorteilhaften Eingriff empfinden, sondern als körperliche Veränderung, die wir uns nicht aussuchen konnten und die wir - in unterschiedlicher Intensität - als verletzend empfanden und die uns in vielfältiger Weise Probleme beschert hat.

Es geht uns nicht darum, alle Männer, deren Vorhaut ohne deren Einwilligung amputiert wurde, per se als verstümmelt zu betrachten. Jedoch bestehen wir darauf, unsere eigenen Empfindungen artikulieren zu dürfen. Ob man(n) sich dagegen wehrt oder nicht: Fakten lassen sich schlecht wegdiskutieren. Man kann natürlich den Kopf in den Sand stecken, dann sieht man sie nicht. Doch nur, weil man(n) selbst nicht von Einschränkungen betroffen ist, bedeutet das nicht, dass es GAR KEINE Betroffenen gibt.

Den gern gebrauchten Vergleich von medizinisch indizierten Eingriffen, wie der Entfernung des Blinddarm-Wurmfortsatzes oder von Weisheitszähnen, mit der meist völlig unsinnigen, med. nicht indizierten, körperverletzenden Vorhautentfernung empfinden wir als realitätsfremd. Die "Blinddarm-OP" erfolgt meist in einem medizinisch akuten Notfall, ist also über jeden Zweifel an ihrer medizinischen Indikation erhaben. Weisheitszähne zu ziehen dient entweder dem Schutz der anderen Zähne oder z.B. der Schmerzbeseitigung. Im Übrigen erfolgt diese OP meist erst im Erwachsenenalter und nicht an nicht einwilligungsfähigen Kindern. In beiden Fällen wird auch kein funktionelles Organ entfernt, wie dies bei der Vorhautamputation zweifellos der Fall ist.

Viele betroffene Männer leiden unter psychischen Problemen, die sie auf ihre Beschneidung zurückführen. Hierbei soll nicht behauptet werden, Vorhautamputation sei der einzige mögliche Grund für psychische Beeinträchtigungen. Jedoch ist es uns wichtig, psychische Einschränkungen und Probleme in Folge von Genitalverstümmelungen anerkannt zu sehen. Selbstverständlich liegt bei einem Mann, der sich aus freiem Willen und in Kenntnis aller möglichen Folgen zu einer Vorhautamputation an seinem eigenen Körper entscheidet, keine Zwangsbeschneidung vor. Ebenso bei einer medizinischen Indikation, die eine Zirkumzision unumgänglich macht. Wir jedoch konnten uns aber weder selbst für die Amputation unserer Vorhaut entscheiden, noch gab es bei vielen von uns erkennbar zwingende medizinische Gründe dafür.

Einige von uns haben den Eingriff als demütigende und gegen unseren Willen erfolgte Prozedur in Erinnerung, so dass wir den Begriff "Zwangsbeschneidung" in vielen Fällen als sachlich richtig und geboten ansehen. Wir sind der Meinung, dass der medizinisch nicht indizierte Eingriff trotz § 1631d BGB nach wie vor gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Die Einschätzung, dass dieses Gesetz nicht mit dem Deutschen Grundgesetz konform ist, wird von immer mehr Straf- und Verfassungsrechtlern vertreten.

Die Abtrennung der Vorhaut eines Jungen schafft Fakten, die unumkehrbar sind, was jedem denkenden und fühlenden Menschen einleuchten sollte. Wir weigern uns, die Dinge zu verharmlosen und zu beschönigen. Stattdessen wollen wir sie bei ihrem Namen nennen und klarstellen, was sie wirklich sind. Die subjektiv empfundene Abwertung ist für die Betroffenen sicher bedauerlich und natürlich können sie dem auch Ausdruck verleihen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass andere Betroffene sich sehr wohl "gezwungen", "verstümmelt" und "betrogen" fühlen. Die Empfindung mancher, dass ihnen etwas gestohlen wurde, halten wir ebenfalls für durchaus legitim und nachvollziehbar. Diese Einschätzung muss niemand für sich annehmen. Wie andere Männer ihren Vorhautverlust wahrnehmen, bleibt ihnen völlig unbenommen.

Historisch betrachtet, ging die Entfernung der Vorhaut lange Zeit sehr wohl mit der Absicht einher, jemandem etwas wegzunehmen, nämlich die sexuelle Empfindsamkeit, was in der einschlägigen, Jahrhunderte zurückreichenden Literatur zweifelsfrei nachvollziehbar ist. Wir sind auch der Meinung, dass man es sich eindeutig zu einfach macht, wenn man Genitalverstümmelungen bei Mädchen und die Jungen"]beschneidung" für unvergleichbar hält. Landläufig wird unter der Beschneidung der weiblichen Genitalien stets deren gravierendste Form, die sogenannte "pharaonische" Beschneidung, verstanden. Diese undifferenzierte Betrachtungsweise wird jedoch der Komplexität des Themas nicht gerecht. Die WHO hat die FGM in 4 Klassen eingeteilt, wobei Typ A auch das bloße Einritzen der Klitorisvorhaut oder das Entfernen derselben beinhaltet. ALLE Formen der Beschneidung der weiblichen Genitalien, auch diejenigen, die nachweislich weniger oder zumindest ebenso invasiv sind wie die Entfernung der hochempfindlichen Penisvorhaut, sind richtigerweise weltweit geächtet, in vielen Ländern auch gesetzlich verboten.

Die sogenannte "Beschneidung" von Jungen dagegen wird weiterhin als notwendiger und schützenswerter Teil der freien Religionsausübung, als kulturelle Tradition oder aufgrund medizinischer Mythen weltweit toleriert und gar als harmlos abgetan. Gegen diese skandalöse Ungleichbehandlung wehren wir uns, auch wenn das so manchem, scheinbar oder tatsächlich zufriedenen, beschnittenen Mann unangenehm ist. Die Tatsache, dass auch die Verstümmelung der männlichen Genitalien in unterschiedliche Schweregrade eingeteilt werden kann, wird ebenfalls gerne übersehen. So reichen die operativen Möglichkeiten vom gänzlich vorhauterhaltenden Dorsalschnitt bis hin zur extrem beeinträchtigenden radikalen Zirkumzision ["Low&Tight"], bei der nicht nur das wichtige "gefurchte Band" und die komplette innere Vorhaut, sondern auch das äußerst empfindliche Frenulum gänzlich entfernt werden. All die [Stile und Beschneidungsarten] der Einfachheit halber als "Beschneidung" zu verharmlosen, halten wir schlicht für naiv.

Beschneidungen der Genitalien – ausgenommen medizinisch streng indizierte – sind weder bei Jungen noch bei Mädchen „naturgemäß“, weswegen sie in beiden Fällen Körperverletzungen darstellen, und zwar völlig unabhängig von deren (wiederum stets individuell und damit subjektiv) wahrgenommenem oder definiertem Schweregrad.

Weltweit befassen sich zigtausende Männer mit dem sogenannten "Restoring", also der Wiederherstellung ihrer Vorhaut durch jahrelanges Dehnen der verbliebenen Schafthaut. Allein die beiden wichtigsten Hersteller TLC und DTR versenden nach eigenen Angaben jährlich ca. 6.500 Einheiten seiner Gerätschaften; täglich kommen ca. 10 Neukunden hinzu. Nehmen all diese Männer diese jahrelangen Torturen auf sich, obwohl sie alle glücklich und zufrieden mit ihrer Situation sind? Die TATSACHE, dass rund 70 % der Deutschen die Regelung der Beschneidungspraxis durch § 1631d BGB ablehnen, sollte jedem zu denken geben, der meint, Beschneidung sei etwas ganz Harmloses, Selbstverständliches, Normales.

Wir begrüßen die öffentliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit der "Beschneidung" von nicht einwilligungsfähigen Jungen als etwas für einen demokratischen Rechtsstaat völlig Normales und Begrüßenswertes, das dem Austausch von Erfahrungen und Wissen, der Meinungsbildung der Bevölkerung und hoffentlich bald auch ihrer Vertreter dient. NORMAL und NATURGEMÄSS ist der unverletzte, gesunde, intakte Penis. Wer etwas anderes behauptet oder den eigenen Kindern suggeriert, belügt seine Kinder und ggf. sich selbst. Wer sich subjektiv auch als Beschnittener nicht als verletzt fühlt und keine Nachteile oder Einschränkungen feststellt, möge sich glücklich schätzen. Männern, die unter ihren Nachteilen und Einschränkungen leiden und diese öffentlich ansprechen, sollte die Empathie und das Verständnis entgegengebracht die sie verdienen.

Hannes Moser, A. Bachl, V. Schiering, Tayfun Aksoy, Önder Özgeday, Mario Lichtenheld, Werner Sasse, Mathias Winter, Holger Fehmel, Jürgen Warntin

Begriffserklärung

"Verstümmelung" bezeichnet die als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung. Der Begriff kann sowohl für den Vorgang wie auch für das Ergebnis stehen. Verstümmelung kann mit Verlust von Funktion oder wichtiger Bestandteile einhergehen. Als "Amputation" (lat. amputare: "rundherum abschneiden") wird die Abtrennung eines Körperteils bezeichnet. Unter einem "Körperteil" versteht man ein morphologisch als funktionelle Einheit erkennbares Segment des Körpers.