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==== Rechtsmeinungen ====
Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins[[Pro Kinderrechte Schweiz]], Christoph Geissbühler, eine umfangreiche ''"Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"
''<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/rechtliche_beurteilung_auf_der_grundlage_medizinischer_fakten-2018.pdf Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten], PDF, Stand 2018-08</ref>. Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.