Rechtsprechung

Aus IntactiWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zur Genitalverstümmelung Minderjähriger gibt es momentan eine gespaltene Rechtslage: Während weibliche Genitalien (nicht nur von Mädchen, sondern auch von Frauen) quasi weltweit durch entsprechende konkrete Gesetze vor Verstümmelung geschützt sind, sind männliche Genitalien noch kaum irgendwo explizit vor Verstümmelung geschützt. Zwar ist Genitalverstümmelung gegen den Willen der betroffenen Person grundsätzlich eine Körperverletzung, jedoch beugen sich nicht nur Politiker, sondern auch noch viele Gerichte dem Druck religiöser Interessensgruppen oder folgen veralteten Informationen von Medizinern.

Hier ein paar Beispiele für konkrete Rechtsprechung im Zusammenhang mit männlicher Genitalverstümmelung:

In Arbeit: Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mehr Inhalt wird nach und nach hinzugefügt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

  • 2012: Das sog. Kölner Beschneidungsurteil vom 07.05.2012 ist definitiv in die Geschichte eingegangen, hat es doch eine kurze, hitzige Beschneidungsdebatte in Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern ausgelöst, die am 12.12.2012 zum übereilten Verabschieden des sog. Beschneidungsgesetzes führte, mit dem das Kölner Beschneidungsurteil aufgehoben werden sollte.
  • 2019: In Ascheberg wurde am 10.10.2019 ein 43-jähriger syrischer Chirurg wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt, die Vorhautamputation an einem sechs Monate alten Säugling und anderen nicht fachgerecht vorgenommen zu haben.[1]

Schweiz

  • 2019 hat das Züricher Obergericht entschieden, dass einem muslimischen Jungen nicht die Vorhaut abgeschnitten werden darf, obwohl die Mutter dies wünscht. Die Beschneidung würde dem Kindeswohl schaden und sei auch medizinisch nicht indiziert.[2][3][4] Mittlerweile wurde bekannt, dass das Urteil aufgrund eines nicht sachgerechten Rechtsgutachtens nur deshalb so ausfiel, weil der Junge eine psychische Störung hat.[5]

Uganda

  • 2019 wurde Herr Musa Lwanga wegen der gewaltsamer Beschneidung von 16 Kindern im Alter zwischen 4 und 13 Jahren im Mpigi-Distrikt von Uganda verhaftet, wie die Polizeit berichtete.[6] Es wurde festgestellt, dass Musa angeblich Kinder von den Schulen abgeholt und auf dem Weg ohne Zustimmung der Eltern zur Beschneidung ins Krankenhaus gebracht hat, um dort 50.000 Uganda-Schilling (UGX - etwa 13,55 USD[7]) pro Kopf zu verdienen. Der Fall wurde noch nicht entschieden.

Einzelnachweise

  1.   (11. Oktober 2019). Säuglinge beschnitten: Arzt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Abgerufen 11. Oktober 2019.
  2.   Feusi, Alois (24. September 2019). Zehnjähriger Bub soll dereinst selber über Beschneidung entscheiden, NZZ. Abgerufen 25. September 2019.
  3.   Eine Mutter will ihren Sohn beschneiden lassen. Die Kesb ist dagegen. Wie entscheidet das Gericht?. Abgerufen 25. September 2019.
  4.   Zehnjähriger darf seine Vorhaut behalten. Abgerufen 25. September 2019.
  5.   (11. Oktober 2019). Beschneidung nur eine Bagatelle? - Junge entgeht nur aufgrund psychischer Störung der Genitalverstümmelung. Abgerufen 11. Oktober 2019.
  6.   Ahabwe, Conrad (15. Oktober 2019). Man arrested over forceful circumcision of 16 children [Mann wegen gewaltsamer Beschneidung von 16 Kindern verhaftet] (Englisch), PML Daily. Abgerufen 16. Oktober 2019.
  7.   50000 UGX to USD, XE. Abgerufen 19. Oktober 2019.