Gesetze zu HGM
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Inhaltsverzeichnis
FGM
Länder mit implizitem Verbot von FGM
- Österreich[1]: § 84 Abs. 1 StGB (schwere Körperverletzung), § 85 StGB (Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen), 2001: § 90 Abs. 3 StGB (keine Einwilligungsmöglichkeit bei FGM), 2012: 64 Abs. 1 Z 4a StGB (Strafe für im Ausland durchgeführte FGM)
Länder mit explizitem Verbot von FGM
- Deutschland: 2013, § 226a StGB
- Gambia: 2015[2]
- Island: 2005
- Nigeria: 2015[2]
- USA: verschiedene Bundesstaaten
Länder mit expliziter Erlaubnis von FGM
MGM
Länder mit implizitem Verbot von MGM
- Deutschland: § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung), § 225 StGB (Mißhandlung von Schutzbefohlenen), § 226 StGB (Schwere Körperverletzung), § 1631 (2) BGB (Inhalt und Grenzen der Personensorge), siehe auch Gesetze: Deutschland.
Länder mit explizitem Verbot von MGM
Länder mit erschwerter Erlaubnis von MGM
- Finnland: "In Finnland darf eine Beschneidung aus religiösen oder rituellen Gründen nur noch mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen, ältere Kinder müssen dazu gehört werden."[3]
- Schweden: "Schweden hat vor einigen Jahren die Beschneidung bei Säuglingen ohne medizinischen Grund und ohne Betäubung generell verboten."[3]
Länder mit expliziter Erlaubnis von MGM
- Deutschland: 2012, § 1631d BGB
(Das Gesetz hebt sich durch seine Vorgaben quasi selbst auf, da es gegen die Regeln ärztlicher Kunst verstößt, gesunde Körperteile zu entfernen. Es wird als verfassungswidrig angesehen, wurde aber noch nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüft.)