Holm Putzke: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Mai 2015, 07:53 Uhr

Prof. Dr. Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Als Sachverständiger war Putzke tätig u. a. für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union sowie den Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalens und den Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Putzke ist Beiratsmitglied der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung und Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung.


Lebenslauf

  • 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum
  • 1995 bis 1999 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Ellen Schlüchter an der Ruhr-Universität Bochum
  • 1997 erste juristische Staatsprüfung
  • 2000 bis 2002 Rechtsreferendar an den Landgerichten Bochum und Dortmund
  • 2002 zweite juristische Staatsprüfung
  • 2002 bis 2003 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie von Rolf Dietrich Herzberg
  • von 2003 bis 2010 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft von Thomas Feltes
  • 2003 Promotion an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
  • 2003 Studium des polnischen Wirtschaftsrechts als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der Uniwersytet Jagielloński in Krakau
  • 2009 Verleihung des akademischen Grades „Legum Magister“ (LL.M.) durch die Uniwersytet Jagielloński in Krakau
  • 2006 bis 2010 Lehrauftrag für Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum
  • Seit 2010 Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau; zudem ist er Mitglied des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik.


Publikationen

  • Mitherausgeber der Schriftenreihe "Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik"
  • Mitherausgeber der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS)
  • Mitherausgeber der "Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik"
  • Mitherausgeber der "Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik"[1]


Engagement gegen die Beschneidung von Knaben

Vor Inkrafttreten von § 1631d BGB hat Putzke in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln die Rechtsauffassung vertreten, dass medizinisch nicht notwendige Jungenbeschneidungen den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, darunter auch die religiöse Beschneidung von Knaben. Das Urteil des Landgerichts Köln[2], das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, hat er begrüßt und seine Verbreitung gefördert. Der Bundestag folgte Putzkes Argumentation nicht und beschloss am 12. Dezember 2012 nach kontroverser Debatte mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Putzke hält das Gesetz für verfassungswidrig und warf dem Bundestag vor, etwa mit Blick auf die Zweckklausel "legislatorischen Nonsens" geschaffen zu haben.

(Quelle: Wikipedia)

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks