Victor Schiering: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Höchste Gerichtshof in Australien hat im Herbst 2019 diesen Satz bejaht und bestätigt in einem Urteil. Und zwar ging es dort um sogenannte "weniger invasive Formen weiblicher Genitalverstümmelung". Und was zur Diskussion stand, war die Entfernung der Vorhaut der Klitoris, dem sogenannten ''clitoral hood''. Und zwar hatten Verteidiger solcher Formen von weiblicher Genitalverstümmelung geklagt, Einspruch erhoben gegen ein Urteil und gesagt, was sie da gemacht hätten, sei gar keine Verstümmelung, weil ja nur die Klitorisvorhaut betroffen sei, was auch bestätigt wurde durch medizinische Gutachten. Und der High Court, der höchste Gerichtshof aus Australien, hat dem widersprochen - ich habe hier einen Bericht darüber, kann man überall im Internet lesen in Medienberichten - und hat bestätigt, es sei eine Verstümmelung, denn die Klitorisvorhaut gehöre zur Klitoris und damit sei der Begriff richtig.
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Jetzt kann vielleicht jeder von Ihnen mal für sich überlegen, ob er / sie ein anderes Handzeichen gegeben hätte, wenn man diese Information vorher gehabt hätte, dass es sich hier bei diesem Zitat um die Klitorisvorhaut handelte. Und falls das Urteil abweicht, wäre das vielleicht ein interessanter Impulsgeber, zu reflektieren, inwieweit Geschlechter-Stereotypen und kulturelle Prägungen ausschlaggebend sein könnten für Dinge, wie wir sie beurteilen. So wäre vielleicht das Urteil in unterschiedlichen Kulturräumen ganz anders ausgefallen. Denn kulturelle Prägungen sind unglaublich unterschiedlich.
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Die Unterstützenden des Weltweiten Tags der genitalen Selbstbestimmung kommen aus ganz unterschiedlichen Kulturen.  Und das ist ja auch das Interessante an diesem Tag. Was sie aber eint, ist, dass alle der gleichen Meinung wären wie hier der australische Gerichtshof. Jede Form ist Verstümmelung, wenn sie ohne Einverständnis, das mündige und informierte Einverständnis der betreffenden Person erfolgt. Wir wenden uns gegen Normierung von Kindern. ''Private parts ar private parts.'' Das soll so sein und das soll so bleiben. Wir stehen für Verschiedenheit. Diversität ist etwas Schönes. Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit.
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Version vom 13. Mai 2020, 18:06 Uhr

Victor Schiering, 2011

Victor Schiering ist ein deutscher Intaktivist, der 2014 und seit 2016 auf dem WWDOGA Reden hielt. Er ist Vorsitzender von MOGiS e.V., Mitglied im Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. und war Mitglied im BAK Säkulare Grüne.

Schiering ist Mitunterzeichner der "Stellungnahme zur Vorhautbeschneidung" von 2014.

Auf der Fachtagung Jungenbeschneidung in Deutschland - eine Bestandsaufnahme an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf am 08.05.2017 hielt er zusammen mit Önder Özgeday als Betroffener einen Vortrag.[1]

2019 sprach Victor Schiering auf der von TERRE DES FEMMES zusammen mit MOGiS e.V. und dem Projekt 100% MENSCH organisierten Podiumsdiskussion in der Ibn-Rushd-Moschee in Berlin zur Kampagne "Mein Körper - unversehrt und selbstbestimmt".[2]

Videobotschaften 2020

2020 sprach er als Vorsitzender von MOGiS e.V., dem Organisator des WWDOGA, in gleich drei Videobotschaften zum WWDOGA:

Liebe Interessierte des Weltweiten Tags der genitalen Selbstbestimmung! Schön, dass Sie dieses Video ansehen.

Heute möchte ich Ihnen mal eine Frage stellen. Würden Sie folgender Aussage zustimmen: "Die Entfernung der Vorhaut stellt eine Verstümmelung dar." Das können Sie jetzt bitte einfach mal für sich überlegen, ob Sie sich jetzt melden würden, wenn wir zusammen in einem Raum wären und ich Sie um Handzeichen bitten würde.

Der Höchste Gerichtshof in Australien hat im Herbst 2019 diesen Satz bejaht und bestätigt in einem Urteil. Und zwar ging es dort um sogenannte "weniger invasive Formen weiblicher Genitalverstümmelung". Und was zur Diskussion stand, war die Entfernung der Vorhaut der Klitoris, dem sogenannten clitoral hood. Und zwar hatten Verteidiger solcher Formen von weiblicher Genitalverstümmelung geklagt, Einspruch erhoben gegen ein Urteil und gesagt, was sie da gemacht hätten, sei gar keine Verstümmelung, weil ja nur die Klitorisvorhaut betroffen sei, was auch bestätigt wurde durch medizinische Gutachten. Und der High Court, der höchste Gerichtshof aus Australien, hat dem widersprochen - ich habe hier einen Bericht darüber, kann man überall im Internet lesen in Medienberichten - und hat bestätigt, es sei eine Verstümmelung, denn die Klitorisvorhaut gehöre zur Klitoris und damit sei der Begriff richtig.

Jetzt kann vielleicht jeder von Ihnen mal für sich überlegen, ob er / sie ein anderes Handzeichen gegeben hätte, wenn man diese Information vorher gehabt hätte, dass es sich hier bei diesem Zitat um die Klitorisvorhaut handelte. Und falls das Urteil abweicht, wäre das vielleicht ein interessanter Impulsgeber, zu reflektieren, inwieweit Geschlechter-Stereotypen und kulturelle Prägungen ausschlaggebend sein könnten für Dinge, wie wir sie beurteilen. So wäre vielleicht das Urteil in unterschiedlichen Kulturräumen ganz anders ausgefallen. Denn kulturelle Prägungen sind unglaublich unterschiedlich.

Die Unterstützenden des Weltweiten Tags der genitalen Selbstbestimmung kommen aus ganz unterschiedlichen Kulturen. Und das ist ja auch das Interessante an diesem Tag. Was sie aber eint, ist, dass alle der gleichen Meinung wären wie hier der australische Gerichtshof. Jede Form ist Verstümmelung, wenn sie ohne Einverständnis, das mündige und informierte Einverständnis der betreffenden Person erfolgt. Wir wenden uns gegen Normierung von Kindern. Private parts ar private parts. Das soll so sein und das soll so bleiben. Wir stehen für Verschiedenheit. Diversität ist etwas Schönes. Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit.
Victor Schiering (WWDOGA 2020)[3]

Publikationen

Weblinks

Einzelnachweise