Gesetze: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deutschland ==
== Deutschland ==
=== Grundgesetz ===
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
* [[Art. 1 GG]]
* [[Art. 1 GG]]
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* [[Art. 140 GG]]
* [[Art. 140 GG]]


=== Sozialgesetzbuch ===
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
* [[§ 52 SGB V]]
=== Strafgesetzbuch ===
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
* [[§ 221 StGB]] - Aussetzung
* [[§ 221 StGB]] - Aussetzung
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* [[§ 228 StGB]] - Einwilligung
* [[§ 228 StGB]] - Einwilligung
* [[§ 235 StGB]] - Entziehung Minderjähriger
* [[§ 235 StGB]] - Entziehung Minderjähriger
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
* [[§ 52 SGB V]]


== Schweiz ==
== Schweiz ==
=== Bundesverfassung ===
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
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* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit
* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit


=== Strafgesetzbuch ===
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung
* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung