Gesetze: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit. | Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit. | ||
* [[§ 52 SGB V]] | * [[§ 52 SGB V]] | ||
== Schweiz == | |||
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden: | |||
* [[§ 221 StGB]] | |||
[[Kategorie:Gesetze]] | [[Kategorie:Gesetze]] | ||