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}}</ref>. Da die Risikoeinschätzung der CMDh-Gruppe das Gefährdungspotential durch die absehbare Überdosierung bei der Neugeborenenbeschneidung nicht berücksichtigt, wurde dort um eine Neubewertung nachgesucht. Parallel wurde am 7. Oktober 2013 beim BfArM ein Antrag auf Unterstellung von EMLA®-Salbe unter Rezeptpflicht gestellt.<ref name="Wakankar 2014-02-18"/>
}}</ref>. Da die Risikoeinschätzung der CMDh-Gruppe das Gefährdungspotential durch die absehbare Überdosierung bei der Neugeborenenbeschneidung nicht berücksichtigt, wurde dort um eine Neubewertung nachgesucht. Parallel wurde am 7. Oktober 2013 beim BfArM ein Antrag auf Unterstellung von EMLA®-Salbe unter Rezeptpflicht gestellt.<ref name="Wakankar 2014-02-18"/> Bis heute (2020) wirbt der Hersteller damit, dass das Produkt rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist.<ref>{{REFweb
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|title=EMLA vor Tätowierungen
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Verschiedene Studien kommen zu dem Urteil, dass EMLA-bei Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich sind, den Schmerz ausreichend auszuschließen.<ref>{{REFjournal
Verschiedene Studien kommen zu dem Urteil, dass EMLA-bei Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich sind, den Schmerz ausreichend auszuschließen.<ref>{{REFjournal
  |title=Does topical Amethocaine cream increase first-Time successful cannulation in children compared with a eutectic mixture of local anaesthetics (EMLA) cream? A systematic review and meta-analysis of randomised controlled trials
  |title=Does topical Amethocaine cream increase first-Time successful cannulation in children compared with a eutectic mixture of local anaesthetics (EMLA) cream? A systematic review and meta-analysis of randomised controlled trials
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  |title=Efficacy and Safety of EMLA Cream for Pain Control Due to Venipuncture in Infants: A Meta-analysis
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== In der Beschneidungsdebatte ==
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags tagte 2012 auch zum sog. [[Beschneidungsgesetz]]. Dort wies Prof. Dr. [[Reinhard Merkel]] zum Thema EMLA-Salbe darauf hin:
{{Zitat
|Text=Es gibt einen großen australischen Forschungsbericht vom Mai diesen Jahres, der alle verfügbaren Studien untersucht und zu dem Urteil kommt: EMLA ist bei
Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich, den Schmerz hinreichend auszuschließen.
[...]
"Und es legt mir außerdem den Hinweis noch einmal nahe, dass die umfassendste medizinische Metastudie, ein Forschungsbericht neuester Art und internationaler Provenienz, sagt, das Auftragen
von EMLA reicht nicht aus. Es ist, wie die Australier formulieren, patently insufficient, schlechterdings nicht zureichend.
|Autor=Prof. Dr. [[Reinhard Merkel]]
|Quelle=Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Rechtsausschuss (6. Ausschuss), Protokoll Nr. 74 der 102. Sitzung
}}
Im 2013 von Prof. [[Matthias Franz]] herausgegebenen Buch ''Die Beschneidung von Jungen'' weist er auf Informationen vom BfArm hin:
{{Zitat
|Text=Die für die zur Minderung des Beschneidungsschmerzes häufig benutzte EMLA®-Salbe ist in ihrem Effekt unzureichend und besaß in Deutschland für diesen Zweck nie eine Zulassung.
|Autor=Manfred Will, 2013; persönliche Mitteilung nach Recherche beim BfArM
|Quelle=Franz M. ''Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis''
|ref=<ref>{{REFbook
|last=Franz
|first=Matthias
|init=M
|author-link=Matthias Franz
|year=2013
|title=Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis
|editor=Franz M.
|publisher=Vandenhoeck & Ruprecht
|note=S. 12 (Fußnote 1)
|accessdate=2012-12-21
}}</ref>
}}


== Keine Zulassung für Zirkumzision bei Neugeborenen ==
== Keine Zulassung für Zirkumzision bei Neugeborenen ==
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  |Autor=Aspen Germany GmbH
  |Autor=Aspen Germany GmbH
  |Text=Die Wirksamkeit von EMLA bei der Blutentnahme an der Ferse von Neugeborenen oder hinsichtlich der Gewährleistung einer hinreichenden Analgesie bei einer Zirkumzision konnte in klinischen Studien nicht bestätigt werden.
  |Text=Die Wirksamkeit von EMLA bei der Blutentnahme an der Ferse von Neugeborenen oder hinsichtlich der Gewährleistung einer hinreichenden Analgesie bei einer Zirkumzision konnte in klinischen Studien nicht bestätigt werden.
[...]
'''Wenden Sie EMLA nicht auf folgenden Hautflächen an:'''
* Schnitte, Hautabschürfungen oder Wunden, mit Ausnahme von Beingeschwüren.
* an Stellen mit Hautausschlag oder Ekzemen.
* an oder in der Nähe der Augen.
* in der Nase, dem Ohr oder dem Mund.
* in der Afterregion (Anus).
* '''an den Genitalien von Kindern.'''
  |Quelle=Packungsbeilage EMLA Creme, Zul.-Nr.: 42850.00.00
  |Quelle=Packungsbeilage EMLA Creme, Zul.-Nr.: 42850.00.00
  |ref=<ref>{{REFweb
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}}</ref>
}}</ref>
}}
}}
<!-- Prof. Dr. Reinhard Merkel:
"Es gibt einen großen australischen Forschungsbericht vom Mai diesen Jahres, der alle verfügbaren Studien untersucht und zu dem Urteil kommt: EMLA ist bei
Beschneidungen von Kleinkindern nicht tauglich, den Schmerz hinreichend auszuschließen."


"Und es legt mir außerdem den Hinweis noch einmal nahe, dass die umfassendste medizinische Metastudie, ein Forschungsbericht neuester Art und internationaler Provenienz, sagt, das Auftragen
=== Rechtliche Konsequenzen ===
von EMLA reicht nicht aus. Es ist, wie die Australier formulieren, patently insufficient, schlechterdings nicht zureichend."
Das deutsche [[Beschneidungsgesetz]] von 2012 hat in Absatz 2 eine sogenannte [[Mohel]]-Klausel realisiert, die besagt, dass bis zum Ende des sechsten Lebensmonats ein Junge auch von einem Nichtmediziner, sofern er für diese Form der Genitalverstümmelung "ausgebildet" ist, durchgeführt werden darf. Die damalige [[Beschneidungsdebatte]] belegt eindrücklich, dass jüdische [[Mohel]]s und andere jüdische Befürworter der Knaben-[[Beschneidung]] immer wieder auf die EMLA-Salbe als ausreichende Schmerzbehandlung hingewiesen haben.


Quelle: Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Rechtsausschuss (6. Ausschuss), Protokoll Nr. 74 der 102. Sitzung am 26.12.2012-->
Die jetzt vorliegende klare Definition, dass EMLA-Salbe für diesen Fall überhaupt nicht eingesetzt werden darf, führt mindestens Absatz 2 des [[Beschneidungsgesetz]]es ad absurdum. Es sollte dem Bundesverfassungsgericht, wenn es einmal über die Verfassungsgemäßheit des [[§ 1631d BGB]] zu entscheiden hat, somit noch leichter fallen, diesen "Sündenfall des Rechtsstaats"<ref>{{REFnews
<!-- Prof. Matthias Franz:
|url=https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-zur-beschneidung-sonderrechte-sind-ein-suendenfall
"Die für die zur Minderung des Beschneidungsschmerzes häufig benutzte EMLA®-Salbe ist in ihrem Effekt unzureichend und besaß in Deutschland für diesen Zweck nie eine Zulassung (Manfred Will, 2013; persönliche Mitteilung nach Recherche beim BfArM)."
|title=Interview zur Beschneidung „Sonderrechte sind ein Sündenfall“
|website=StZ
|first=Armin
|last=Käfer
|date=2012-08-22
|accessdate=2020-12-21
}}</ref> zu beenden.


Quelle: Franz M (Hrsg.) Die Beschneidung von Jungen: Ein trauriges Vermächtnis, Vandenhoeck & Ruprecht, S. 12 (Fußnote 1)-->
{{REF}}
{{REF}}


[[Kategorie:Medizin]]
[[Kategorie:Medizin]]
[[Kategorie:Beschneidungsprodukte]]
[[Kategorie:Beschneidungsprodukt]]
 
[[en:EMLA]]