§ 226a StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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'''§ 226a StGB''' lautet: | '''§ 226a StGB''' lautet ''(Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki)'': | ||
<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br> | <blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226a.html</ref> | ||
'''§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226a.html</ref> | |||
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. | (1) Wer die äußeren Genitalien '''einer weiblichen Person''' verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. | ||
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. | (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. | ||
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Dieser Paragraph stellt [[FGM]] grundsätzlich unter Strafe. Es wäre zu prüfen, ob freiwillig von erwachsenen Frauen gewünschte [[FGM]] auch hiervon betroffen ist. | ''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:'' | ||
: Dieser Paragraph stellt [[FGM]] grundsätzlich unter Strafe, unabhängig vom Alter der Person. Es wäre zu prüfen, ob freiwillig von erwachsenen Frauen gewünschte [[FGM]] auch hiervon betroffen ist. | |||
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[[Kategorie: | {{DEFAULTSORT:StGB § 226a}} | ||
[[Kategorie:Gesetz: Deutschland]] | |||
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