Martin Hochhuth: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2019, 09:03 Uhr
Martin Hochhuth (* 23. Dezember 1960 in Eschwege) ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph.
Seit April 2018 ist Martin Hochhuth Professor für Öffentliches Recht an der FHöV NRW, Studienort Gelsenkirchen.[1]
Verteidigung der „kunstgerechten“ religiösen Knabenbeschneidung
(Der nachfolgende Text oder ein Teil davon stammt aus der freien Wikipedia:)
Da Hochhuth als erster das Kölner Beschneidungsurteil in der NJW[2] kritisiert hatte, interviewte ihn der WDR. Hier forderte er, Juden und Muslimen schneller und sicherer als durch ein (immer angreifbares) Gesetz durch Weisungen nach dem GVG die Rechtssicherheit zurückzugeben. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen Kutschaty widersprach dem noch am selben Tag, doch folgten die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg und Hamburg dem Vorschlag.[3]
Weblinks
- Wikipedia-Artikel: Martin Hochhuth. Abgerufen 24. Oktober 2019.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.fhoev.nrw.de/organisation/personalverzeichnis/eintrag/dr-martin-hochhuth/
- ↑ NJW Editorial, Heft 29/2012; siehe auch das Interview in der Jüdischen Allgemeinen unter: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741
- ↑
Bewertung der gesetzlichen Regelung zu Beschneidungen
, infratest dimap. Abgerufen 12. Oktober 2019.