Gesetze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus IntactiWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
== Deutschland ==
 
== Deutschland ==
 +
=== Grundgesetz ===
 
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
 
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
 
* [[Art. 1 GG]]
 
* [[Art. 1 GG]]
Zeile 11: Zeile 12:
 
* [[Art. 140 GG]]
 
* [[Art. 140 GG]]
  
 +
=== Sozialgesetzbuch ===
 +
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
 +
* [[§ 52 SGB V]]
 +
 +
=== Strafgesetzbuch ===
 
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
 
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
 
* [[§ 221 StGB]] - Aussetzung
 
* [[§ 221 StGB]] - Aussetzung
Zeile 21: Zeile 27:
 
* [[§ 228 StGB]] - Einwilligung
 
* [[§ 228 StGB]] - Einwilligung
 
* [[§ 235 StGB]] - Entziehung Minderjähriger
 
* [[§ 235 StGB]] - Entziehung Minderjähriger
 
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen [[HGM]] unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei [[FGM]] steht [[§ 226a StGB]] als juristisches Werkzeug bereit.
 
* [[§ 52 SGB V]]
 
  
 
== Schweiz ==
 
== Schweiz ==
 +
=== Bundesverfassung ===
 
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
 
Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
 
* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
 
* [[Art. 7 BV]] - Menschenwürde
Zeile 32: Zeile 36:
 
* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit
 
* [[Art. 15 BV]] - Glaubens- und Gewissensfreiheit
  
 +
=== Strafgesetzbuch ===
 
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
 
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
 
* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung
 
* [[Art. 122 StGB]] - Schwere Körperverletzung

Version vom 9. Oktober 2018, 15:38 Uhr

Die Gesetzeslage zum Thema HGM ist weltweit sehr unterschiedlich. Dieser Artikel versucht eine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Deutschland

Grundgesetz

Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:

Sozialgesetzbuch

Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen HGM unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei FGM steht § 226a StGB als juristisches Werkzeug bereit.

Strafgesetzbuch

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:

Schweiz

Bundesverfassung

Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:

Strafgesetzbuch

Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden: