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+ | * [[§ 129 StGB]] - Gefährdung des Lebens | ||
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Version vom 9. Oktober 2018, 10:37 Uhr
Die Gesetzeslage zum Thema HGM ist weltweit sehr unterschiedlich. Dieser Artikel versucht eine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Deutschland
Das deutsche Grundgesetz (GG) spricht sich klar dagegen aus, dass die Genitalien von Kindern ohne medizinische Indikation modifiziert werden dürfen. Die relevanten Artikel sind:
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ein interessanter Passus, der geeignet, Menschen, die sich freiwillig aus ästhetischen Gründen HGM unterziehen, finanziell zu belangen. Allerdings wird er wohl bei Minderjährigen nicht greifen, da das Beschneidungsgesetz ihre Eltern derzeit in ihrer Entscheidung weitgehend schützt. Bei FGM steht § 226a StGB als juristisches Werkzeug bereit.
Schweiz
Das schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) bietet ausreichend Werkzeuge, um Genitalverstümmelung zu ahnden:
- § 122 StGB - Schwere Körperverletzung
- § 123 StGB - Einfache Körperverletzung
- § 124 StGB - Verstümmelung weiblicher Genitalien
- § 129 StGB - Gefährdung des Lebens