Ulla Barreto: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Der 2012 in einem Schnellverfahren entstandene [[Beschneidungsgesetz|§ 1631d BGB]], der die „[[Beschneidung]]“ an minderjährigen Jungen ohne medizinische Indikation erlaubt, steht im Widerspruch zu § StGB 226 a (Verbot von [[FGM]]) und ist für uns nicht akzeptabel. | ||
+ | | Autor=Ulla Barreto | ||
+ | | Quelle=intaktiv-Website | ||
+ | | ref=<ref>https://intaktiv.de/wir-ueber-uns/botschafter/#Barreto</ref> | ||
+ | }} | ||
+ | == Einzelnachweise == | ||
+ | <references/> | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 7. Oktober 2018, 17:56 Uhr
Ulla Barretto (* 23. Juni 1946) aus Dortmund ist die Vereinsvorsitzende von TABU e.V. Sie hat zeitweilig in Maungu Village (Kamerun), Lamu Island und Mombasa (Kenia) gelebt.
Auf dem WWDOGA 2016 in Köln hielt sie eine Rede.
Seit April 2017 ist sie intaktiv-Botschafterin. Ihr Statement gegen Beschneidung:
” | Nachdem man die nunmehr etwa 30-jährigen Aufklärungsaktionen gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in der EU vielleicht als „Türöffner“ für die Bewusstmachung gegen derartige Folterrituale ansehen kann, ist es überfällig, sich über die Wechselwirkungen von FGMund männlicher Genitalverstümmelung (MGM) klar zu werden und sich für einen länderübergreifenden und geschlechtsneutralen Kinderschutz stark zu machen.
Wir haben uns nach jahrelanger Fokussierung auf FGM dieser Aufgabe gestellt und erfahren in Kenia, dass die Aufklärung zu MGM sehr unterschiedlich aufgenommen wird: Einerseits gibt es schroffe Widerstände, andererseits zeigt sich bei der jugendlichen männlichen Bevölkerung viel Interesse, denn alle Kinder haben Angst vor diesem Ritual, selbst wenn sie mit Geschenken und Versprechungen besänftigt werden. Der 2012 in einem Schnellverfahren entstandene § 1631d BGB, der die „Beschneidung“ an minderjährigen Jungen ohne medizinische Indikation erlaubt, steht im Widerspruch zu § StGB 226 a (Verbot von FGM) und ist für uns nicht akzeptabel.– Ulla Barreto (intaktiv-Website)[1] |