Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
<blockquote>
Die Beschneidungsdebatte ist seit dem Kölner Urteil vom Mai 2012 neu entbrannt, und das nicht nur in Deutschland. Obwohl die Bundesregierung längst hoffte, für Ruhe und "Rechtsfrieden" zu sorgen, indem sie ein [[Sondergesetz ]] entwirft, das die religiöse Beschneidung von Jungen straffrei stellt, erlischt das Feuer der Debatte nicht mehr.
Überall wird darüber diskutiert. Im Ausland warten viele Menschen auf eine klare Entscheidung für oder gegen das Recht auf Beschneidung von Minderjährigen. Allerdings werden, nachdem anfänglich nur die lauten und sehr markigen Stimmen der orthodoxen Religionssprecher zu hören waren, mittlerweile auch die Stimmen derjenigen deutlicher vernehmbar, die generell dagegen sind, es ihren Kindern auch aus einem religiösen "Zwang" heraus nicht mehr antun wollen oder die als selbst Betroffene unter ihrer Beschneidung gelitten haben oder bis heute leiden.
Hierzu soll es einen ergänzenden Abschnitt § 1631 d geben, mit dem Titel '''"Beschneidung des männlichen Kindes"'''.
Das "Beschneidungsgesetz", wie es mittlerweile allerorten genannt wird, ist faktisch ein [[Sondergesetz|"Sondergesetz für Juden"]], da es in seinem zweiten Absatz klar auf die Beschneidung von Säuglingen abzielt. Muslimische Religionsvertreter haben sich schon beschwert über diesen Absatz, weil er sie nicht gleichbehandeln würde.
Ich behaupte, dass diese Gesetzesänderung ein Rollback in der Geschichte der Menschenrechte wäre und dem Kindeswohl absolut schadet. Dazu ist es wichtig, sich die Entwicklung des § 1631 in seiner Geschichte genauer anzusehen. Seine älteste Fassung stammt vom Ende des 19. Jahrhunderts.
</blockquote>
Man sieht schon formal, dass dieser Kabinettsbeschluss sich als Flickwerk überhaupt nicht in die Entwicklung des Paragraphen einfügt und ihn komplett aushebelt und damit lächerlich macht. Zudem ist Absatz 2 eben genau das [[Sondergesetz|"Sondergesetz für Juden"]], das wohl niemand gutheißen kann.
(Interessanter Nebenaspekt des Kabinettsbeschlusses: Im BMJ-Entwurf stand noch "… wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt '''wird'''." – Die Änderung macht selbst die Anforderung "lege artis" zu einem Gummiparagraphen!)

Navigationsmenü