Volker Beck: Unterschied zwischen den Versionen

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Seitdem wirft er immer wieder Beschneidungskritikern und [[Intaktivisten]] pauschal Antisemitismus vor, ohne den [[Antisemitismus#Antisemitismus-Widerspruch|Antisemitismus-Widerspruch]] in seinen Vorwürfen zu erkennen.
 
Seitdem wirft er immer wieder Beschneidungskritikern und [[Intaktivisten]] pauschal Antisemitismus vor, ohne den [[Antisemitismus#Antisemitismus-Widerspruch|Antisemitismus-Widerspruch]] in seinen Vorwürfen zu erkennen.
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Am Rande einer Podiumsdiskussion im Mai 2019 bestätigte er einem Teilnehmer, "dass er auch beschnitten sei und das kein Problem ist. Außerdem möchte er nicht in der Situation von jüdischen Männern sein, die irgendwann feststellen, dass der Bund mit Gott nicht vollzogen wurde."<ref>https://www.facebook.com/groups/334856336596642/permalink/2450248135057441/?comment_id=2450381531710768</ref>
  
 
== Widersprüchliche Begründungen ==
 
== Widersprüchliche Begründungen ==
Beck tritt seit Jahrzehnten für die Rechte von Minderheiten ein. Sehr auffällig ist allerdings seine [[Doppelmoral]] im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] von Jungen. Die entsprechende IntactiWiki-Seite '''[[Doppelmoral]]''' führt Zitate von ihm dazu auf.
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Beck tritt seit Jahrzehnten für die Rechte von Minderheiten ein. Sehr auffällig ist allerdings seine [[Doppelmoral]] im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] von Jungen. Die entsprechende IntactiWiki-Seite '''[[Doppelmoral]]''' führt Zitate von ihm dazu auf. Die durch die eigene Beschneidung ausgelöste [[Kollektive kognitive Dissonanz|kognitive Dissonanz]] darf als sachliche Begründung für seine Doppelmoral bezüglich der Kinderrechte angenommen werden.
  
 
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Version vom 31. Juli 2019, 14:28 Uhr

Volker Beck (* 12. Dezember 1960 in Stuttgart-Bad Cannstatt) ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Er war von 1994 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags, zuletzt als religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Zuvor war er erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Menschenrechtspolitik sowie Mitglied im Ältestenrat des Bundestages (17. Wahlperiode).[1]

Religiöse Beschneidung

Im Jahr 2012 forderte Beck nach einem Urteil des Landgerichts Köln[2], wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Beweggründen rechtswidrig und strafbar ist, gesetzliche Regeln zur Stärkung der Religionsfreiheit. Kern der Entscheidung war die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Gericht urteilte, entscheidend sei nicht das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit; entscheidend sei allein das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Beck erklärte in diesem Zusammenhang: "Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen."[3]

Seitdem wirft er immer wieder Beschneidungskritikern und Intaktivisten pauschal Antisemitismus vor, ohne den Antisemitismus-Widerspruch in seinen Vorwürfen zu erkennen.

Am Rande einer Podiumsdiskussion im Mai 2019 bestätigte er einem Teilnehmer, "dass er auch beschnitten sei und das kein Problem ist. Außerdem möchte er nicht in der Situation von jüdischen Männern sein, die irgendwann feststellen, dass der Bund mit Gott nicht vollzogen wurde."[4]

Widersprüchliche Begründungen

Beck tritt seit Jahrzehnten für die Rechte von Minderheiten ein. Sehr auffällig ist allerdings seine Doppelmoral im Zusammenhang mit der Beschneidung von Jungen. Die entsprechende IntactiWiki-Seite Doppelmoral führt Zitate von ihm dazu auf. Die durch die eigene Beschneidung ausgelöste kognitive Dissonanz darf als sachliche Begründung für seine Doppelmoral bezüglich der Kinderrechte angenommen werden.

Einzelnachweise