Art. 1 GG: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'''
 
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(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
 
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
 
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Die Würde des Menschen beginnt spätestens mit seiner Geburt. Einem Kleinkind die gesunden Genitalien zu verstümmeln, tastet nicht nur seine Genitalien an, sondern eben auch seine Würde. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte müssen unverletzlich und unveräußerlich bleiben, was spätestens mit dem [[Beschneidungsgesetz]] nicht mehr der Fall ist.
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: Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde. Die im deutschen Grundgesetz verankerten Grundrechte müssen unverletzlich und unveräußerlich bleiben, was spätestens mit dem [[Beschneidungsgesetz]] nicht mehr der Fall ist.
  
 
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Aktuelle Version vom 24. August 2021, 14:06 Uhr

Art. 1 GG lautet (Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki):

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1[1]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:

Die Würde des Menschen ist spätestens ab seiner Geburt schützenswert. Wehrlosen Kindern die gesunden Genitalien zu verstümmeln ist neben der dauerhaften Körperverletzung eine extreme Verletzung ihrer Würde. Die im deutschen Grundgesetz verankerten Grundrechte müssen unverletzlich und unveräußerlich bleiben, was spätestens mit dem Beschneidungsgesetz nicht mehr der Fall ist.

Einzelnachweise