§ 225 StGB

Aus IntactiWiki
Version vom 8. Oktober 2018, 10:18 Uhr von WikiAdmin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Baustelle}} '''§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html</ref> ==Einzelnachweise== <references/> […“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Baustelle

Dieser Artikel ist im Entstehen und noch nicht Bestandteil der freien Enzyklopädie IntactiWiki.

 

§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen[1]

Einzelnachweise