Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zirkumzision

10.047 Bytes entfernt, 18:37, 26. Jun. 2022
K
Kategorie korrigiert
{{GraphicWarning}}
"Zirkumzision (von lat. circumcisio "Beschneidung"), auch männliche Beschneidung, ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen [[Vorhaut]]. Sie gehört zu den weltweit am häufigsten durchgeführten körperlichen Eingriffen und wird meist aus religiösen und kulturellen Beweggründen durchgeführt, selten mit medizinischer Indikation." (Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision Wikipedia])
=== Moralische Gründe ===
Die Zirkumzision entfernt mit der [[Vorhaut ]] rund 70 % des gefühlsempfindlichen Gewebes des [[Penis]], was das sexuelle Empfindungsvermögen entsprechend stark verringert. Durch den Wegfall von rund 50 % der gesamten Haut des [[Penis ]] verliert dieser die Reservehaut, die bei erigiertem [[Penis ]] die Verschiebbarkeit und somit den Gleitlager-Effekt sicherstellt.
In der Vergangenheit wurde dieser Umstand genutzt, um Kindern die Masturbation zu erschweren, die man aus moralischen Gründen als verwerflich ansah und die als Ursache für verschiedene Krankheiten verdächtigt wurde. Näheres dazu im Kapitel "Geschichtliche Hintergründe[[Zirkumzision#Geschichtlicher_Hintergrund|Geschichtlicher Hintergrund]]". Heute weiß man, dass Masturbation keine negativen gesundheitlichen Folgen hat, sondern sich durchaus positiv auf die sexuelle Entwicklung des Heranwachsenden auswirken kann. In Folge der Aufklärung wird das Thema Sexualität heute nicht mehr als Tabu angesehen und auch die Selbstbefriedigung wird als natürlicher Teil der menschlichen Sexualität, und nicht mehr als unmoralisch betrachtet. Eine Zirkumzision aus moralischen Gründen – die nur minderjährige Jungen beträfe – ist in der heutigen Zeit somit nicht mehr zu rechtfertigen.
=== Hygienische Gründe ===
* Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auf die verwendeten Narkotika.
* Insbesondere bei Säuglingen ist aufgrund des noch nicht voll entwickelten körpereigenen Schmerzunterdrückungssystems eine Lokalanästhesie für diesen Eingriff nicht ausreichend wirksam. Auch in Verbindung mit einer Leitungsanästhesie des Nervus dorsalis penis gelingt es selbst erfahrenen Anästhesisten in 5-10 % der Fälle nicht, eine ausreichende Betäubung zu gewährleisten. Die bei Säuglingen erforderliche Vollnarkose ist in diesem Alter jedoch mit erheblichen Risiken behaftet und wird üblicherweise nur in dringenden Fällen angewendet. Ein operativer Eingriff ohne ausreichende Schmerzunterdrückung kann zur Ausbildung eines spezifischen Schmerzgedächtnisses führen.<ref>Prof. Dr. med. Boris Zernikow http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/experte-warnt-rituelle-beschneidung-veraendert-das-gehirn-der-kinder-a-849534.html</ref> Bei nicht oder nur unzureichend betäubten Säuglingen konnte noch Monate nach der Beschneidung eine erhöhte Ausschüttung der Stresshormons Cortisol gemessen werden. Insgesamt ist ihre Schmerzschwelle niedriger und die Gefahr chronischer Schmerzen höher. Ungeachtet dieser Erkenntnisse ist die betäubungslose bzw. unzureichend betäubte Beschneidung von Säuglingen jedoch nach wie vor gängige Praxis.<ref>Garry T. Circumcision: a survey of fees and practices. OBG Management 1994. (October): 34-6.</ref><ref>Howard CR, Howard FM, Garfunkel LC, de Blieck EA, Weitzman M. Neonatal circumcision and pain relief: current training practices. Pediatrics 1998; 101:423-428.</ref><ref>Stang HJ, Snellman LW. Circumcision practice patterns in the United States. Pediatrics 1998; 101: e5. Link to AAP website</ref> Bei Anwendung von Techniken, die mehrere Minuten dauern, fallen die Kinder dann oft in eine Starre, was früher als friedliches Einschlafen fehlinterpretiert wurde und den Glauben nährte, Babys würden keine Schmerzen empfinden. Messungen ergaben in solchen Fällen einen i.d.R. 3- bis 4-fach erhöhten Cortisolwert, was einem schweren Schockzustand [[Schock]]zustand entspricht.<ref>Gunnar MR, Fisch RO, Korsvik S, Donhowe JM. The effects of circumcision on serum cortisol and behavior. Psychoneuroendocrinology 1981; 6(3):269-75.</ref>
* Postoperative Wundschmerzen, bei Kindesbeschneidungen unter Umständen noch verstärkt durch die gewaltsame Lösung der präputialen Verklebungen.
* Nachblutungen im Bereich der Operationswunde. Grade bei ganz jungen Säuglingen können diese, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden, schwerwiegende Folgen haben. Sie verfügen nur über ca. 85 ml Blut pro Kilo Körpergewicht. Schon ein geringer Blutverlust kann zu Hypovolämie, hypovolämischem [[Schock ]] und sogar zum Tode führen.<ref>Smart J, Nolan T. (Editors). Paediatric Handbook, Sixth Edition. Victoria, Australia: Blackwell Science Asia, 2000: p. 82</ref><ref>Wetli CV. Case 93-1711. Autopsy of Demetrius Manker. Miami: Dade County Medical Examiner Department, June 23, 1993.</ref><ref>Hiss J, Horowitz A, Kahana T. Fatal haemorrhage following male ritual circumcision. J Clin Forensic Med 2000;7:32-4.</ref><ref>Newell TEC. Judgement of inquiry into the death of McWillis, Ryleigh Roman Bryan. Burnaby, B.C.: B.C. Coroner's Service, Monday, 19 January 2004</ref>
* Postoperative Infektionen. Diese schließen sowohl lokale Infektionen ein, die mit örtlicher Therapie behandelt werden können, als auch systemische Infektionen, die eine systemische Antibiose erforderlich machen.<ref>Dr.med Wolfram Hartmann, Stellungnahme zur Anhörung am 26. November 2012 im Rechtsausschuss des Bundestages</ref>
* Wunddehiszenz, also das Auseinanderweichen benachbarter Wundränder bzw. Gewebestrukturen einer Wunde nach erfolgter Naht.
=== Körperliche Spätfolgen ===
* Eine unvermeidliche Spätfolge jeder Beschneidung ist der dauerhafte Verlust von sexuellem Empfindungsvermögen. Dies ist zum einen auf das Entfernen sensorischen Gewebes zurückzuführen. Die Vorhaut enthält ca. 20.000 sehr viele Nervenenden und Tastkörperchen, die für den Großteil der sexuellen Empfindung des Mannes verantwortlich sind. Wird die Vorhaut entfernt, stehen sie nicht mehr zur Erzeugung sexueller Stimulation zur Verfügung. Zum anderen reagiert die [[Glans penis|Eichel]]oberfläche auf den nach einer Zirkumzision fehlenden Schutz vor Reibung und Austrocknung mit dem Bilden einer Hornhaut. Dadurch sinkt die Empfindungsfähigkeit der verbliebenen Nerven in der [[Glans penis|Eichel]] über die Jahre immer weiter ab. Die Studie von Sorrells et.al.<ref>Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, et al. Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. BJU Int 2007;99:864-9.</ref> wies eine deutliche Reduktion der Berührungsempfindlichkeit beschnittener gegenüber intakten Penissen bei erwachsenen Männern nach. Andere Studien ergaben, das beschnittene Männer deutlich seltener Kondomen benutzen als unbeschnittene, da diese die sexuelle Empfindung noch weiter einschränken (s.o.).
* Spannungsschmerzen können auftreten, wenn zu wenig Reservehaut gelassen wurde, um eine vollständige Erektion zu ermöglichen.<ref>Taylor, J.R., Lockwood, A.P., & Taylor, A.J. (1996). The prepuce: „Specialized mucosa of the penis and its loss to
circumcision.“ British Journal of Urology, 77, 291-295.</ref> Dieses Risiko ist auch von der Anatomie des Penis abhängig, denn während einige Penisse bereits im schlaffen Zustand einen Großteil ihrer endgültigen Länge ausweisen ([[Fleischpenis]]), sind andere im schlaffen Zustand recht kurz und wachsen bei einer Erektion auf die doppelte Länge oder mehr an ([[Blutpenis]]). Grade bei Kindesbeschneidungen, wenn der Penis noch nicht ausgewachsen ist, lässt sich das nötige Maß an Reservehaut im Erwachsenenalter nicht abschätzen.
* Erektile Dysfunktion. Sowohl die Schädigung der Blutgefäße in der Vorhaut als auch das verminderte Lustempfinden können Gründe für eine verminderte Erektionsfähigkeit mit zunehmendem Alter sein.<ref>Money, J., & Davison, J. (1983): Adult penile circumcision: Erotosexual and cosmetic sequelae. Journal of Sex Research, 19, 289-292</ref>
* Orgasmusprobleme. In Folge des verminderten Lustempfindens, bedingt durch den Verlust sensorischen Gewebes und Verhornung der [[Glans penis|Eichel]]oberfläche, kann es mit zunehmendem Alter zu Orgasmusproblemen kommen. Hierbei reicht die beim Geschlechtsverkehr oder der Masturbation erzeugte Erregung nicht mehr aus, um zum Orgasmus zu kommen. Eine Vorstufe dieser Spätfolge ist die verlängerte Zeit, die der Mann zum Erreichen des Orgasmus benötigt. Dies wird oft als das Argument "Beschnittene können länger" für eine Beschneidung genannt.
* Vaginale Trockenheit. Durch den Verlust des natürlichen Gleitlagereffektes, der durch die Verschiebbarkeit der Vor- und Schafthaut entsteht, tritt beim Geschlechtsverkehr eine deutlich höhere Reibung zwischen Penis und Vagina auf. Dies kann den Verkehr für beide Partner schmerzhaft werden lassen und zu Hautaufschürfungen führen.<ref>[[Morten Frisch]], Morten Lindholm, Morten Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. In: International Journal of Epidemiology Oktober 2011, 40(5), S. 1367-1381, doi:10.1093/ije/dyr104, PMID 21672947.</ref><ref>Cortés-González, J., Arratia-Maqueo, J., & Gómez-Guerra, L. (2008): Does circumcision has an effect on female's perception of sexual satisfaction? Rev Invest Clin, 60(3), 227 PMID 18807735.</ref> Auch die verlängerte Zeit, die beschnittene Männer brauchen, zum Orgasmus zu kommen, und die oftmals — im Vergleich zu unbeschnittenen Männern — längeren und härteren Stoßbewegungen spielen hier eine Rolle.<ref>Cold CJ, Taylor JR. The prepuce BJU Int 1999;83 Suppl. 1:34-44.</ref><ref>Fink KS, Carson CC, DeVellis RF. Adult Circumcision Outcomes Study: Effect on Erectile Function, Penile
Sensitivity, Sexual Activity and Satisfaction. J Urol 2002;167(5):2113-2116.</ref>
== Recht und Ethik ==
Die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision von Kindern gehört nicht nur zu den verbreitetsten chirurgischen Eingriffen weltweit, sondern auch [[Rechtslage zu den ältesten. Wahrscheinlich liegt es in dieser langen Tradition begründet, dass sie zwar den gängigen westlichen Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und auch ärztlicher Ethik zuwiderläuft, aber dennoch weitestgehend geduldet wird, obwohl so gut wie nirgends gesetzliche Ausnahmeregelungen existieren. Die wenigen Regelungen, die teils erst in jüngster Vergangenheit in Kraft traten, befassen sich in der Regel nur mit den Rahmenbedingungen. Es wird festgelegt, wie und unter welchen Voraussetzungen die Operation vorgenommen werden muss, die generelle Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten hingegen wird nur selten hinterfragt, geschweige denn berücksichtigt. === Einige Beispiele für gesetzliche Regelungen<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Regelung_der_Beschneidung_Minderj.C3.A4hriger_in_einzelnen_Staaten</ref> === ==== Deutschland ==== Generell erfüllte bis Dezember 2012 die Beschneidung eines Minderjährigen den Tatbestand der Körperverletzung. In der Praxis wurde die Beschneidung jedoch nicht rechtlich geahndet, da Unklarheit darüber herrschte, ob die Eltern berechtigt sind, an Stelle des Kindes die Einwilligung zur Operation zu geben (vgl. §228 StGB). Im Jahr 2004 fällte das Landgericht Frankenthal ein Urteil zur Beschneidung durch Nicht-Mediziner, wobei eine rechtlich wirksame Einwilligung der Eltern verneint wurde. Im August 2007 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest, dass die Entscheidung über eine Beschneidung wegen der "körperlichen Veränderung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, [...Genitalverstümmelung] in den Kernbereich des Rechtes einer Person [fällt], über sich und ihr Leben zu bestimmen." Das Landgericht Köln sprach am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz ein Urteil<ref>http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%F6ln&Datum=07.05.2012&Aktenzeichen=151%20Ns%20169/11</ref>, das die Zirkumzision als Körperverletzung einstuft, welche durch eine religiöse Motivation und den Wunsch der Eltern nicht gerechtfertigt werde und die nicht im Wohle des Kindes sei. Das Urteil vom Mai 2012 löste heftige Proteste von Vertretern religiöser Gruppen aus, woraufhin von Seiten der Politik umgehend mit der Zusage reagiert wurde, dass die religiös motivierte Beschneidung von minderjährigen muslimischen und jüdischen Jungen in Deutschland erlaubt bleiben würde. Am 23. August 2012 einigte man sich in einer öffentlich Plenarsitzung des Deutschen Ethikrates "ungeachtet tiefgreifender Differenzen" (!) auf vier Mindestanforderungen für eine gesetzliche Regelung: * umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten* qualifizierte Schmerzbehandlung* fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie* Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen. Die explizite Erwähnung tiefgreifender Differenzen verdeutlicht die Schwierigkeit, eine Beschneidung minderjähriger Jungen gesetzlich zu Regeln. Das Gesetzgebungsverfahren führte innerhalb der deutschen Gesellschaft zu einer breiten öffentlichen Debatte über Legitimität und Legalität der Beschneidung Minderjähriger. Trotz heftigen Widerstands von Ärzteverbänden, Juristen, Verfassungs-, Kinder- und Menschenrechtlern sowie rund 100 Abgeordneten trat im Dezember 2012 folgendes Gesetz in Kraft: <blockquote>''§ 1631d BGB'' ''Beschneidung des männlichen Kindes'' ''(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.'' ''(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.''</blockquote> Somit ist eine nicht-therapeutische Zirkumzision an nicht einsichts- und urteilsfähigen Jungen generell mit jedem beliebigen Motiv legal. Ein Vetorecht für die betroffenen Kinder wurde im Bundestag abgelehnt, ebenso ein Änderungsantrag, der eine 5-jährige Evaluierung der Regelungen vorsah. Die Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit, nähere Anforderungen und Modalitäten — unter anderem bezüglich Schmerzbehandlung und Qualifikation nichtärztlicher Beschneider — durch zusätzliche Rechtsverordnungen zu regeln, wurde ebenfalls abgelehnt. Auch einer Forderung nach einer Dokumentationspflicht für nicht-therapeutische Beschneidungen kam man nicht nach. Die bloße Absichtserklärung, dass nach den Regeln der ärztlichen Kunst gearbeitet werden soll, reicht aus. Im Dezember 2012 ergab eine repräsentative Umfrage von ''Infratest dimap'', dass nur 24 Prozent der befragten Bürger/innen dieses Gesetz befürworten. 70 Prozent lehnen es explizit ab.<ref>http://die-betroffenen.de/blog/mehrheit-der-bevoelkerung-lehnt-beschneidungsgesetz-ab/ und http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/bewertung-der-gesetzlichen-regelung-zu-beschneidungen/</ref> ==== Österreich ==== In Österreich ist Körperverletzung wie in Deutschland strafbar, ohne dass es eine Sonderregelung für Beschneidungen gibt. Dagegen gibt es — anders als in Deutschland — in den österreichischen Verfassungsgesetzen kein ausdrückliches Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, jedoch ist nach § 146a ABGB "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides" durch die Eltern unzulässig. Laut § 90 (3) StGB kann "in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen," nicht einmal von Erwachsenen eingewilligt werden. Andererseits berechtigt das „Israelitengesetz“ die Israelitische Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder, "Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schule durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen". Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen wird vom österreichischen Justizministerium nicht für strafbar gehalten, begründet wird dies durch das Elternrecht. ==== Frankreich ==== In Frankreich liegt keine explizite Regelung der Beschneidung vor. Die Frage der elterlichen Einwilligung wird weder unter religiösen Aspekten noch vom Erziehungsrecht diskutiert. Artikel 16.3 des Zivilgesetzbuches bringt zum Ausdruck, dass "die Integrität des menschlichen Körpers nicht verletzt werden darf, außer in Fällen medizinischer Notwendigkeit für den Betroffenen". Es findet jedoch eine stillschweigende Duldung der Beschneidung Minderjähriger statt. ==== Italien ==== In Italien besteht eine Grundlagenvereinbarung zwischen dem Staat und der Vereinigung der Israelitischen Gemeinden, die 1987 verfasst und 1989 im Gesetz verankert wurde. Darin ist implizit enthalten, dass die jüdische Beschneidungspraxis mit den Prinzipien der italienischen Rechtsordnung in Einklang steht. Nach einem separaten Artikel 19 der Italienischen Verfassung ist die Religionsfreiheit zu respektieren, solange keine Handlungen vorgenommen werden, die gegen die guten Sitten verstoßen. In einem Urteil des obersten Kassationsgerichtshofs vom 24. November 2011 wurde eine Mutter freigesprochen, deren Säugling fast verblutete, nachdem er von einem medizinisch nicht qualifizierten Laien beschnitten wurde. ==== Finnland ==== Ende 1999 hat das Parlament in Finnland eine Erklärung bezüglich ritueller Beschneidung abgegeben. Ombudsfrau Riitta-Leena Paunio bemerkte, dass diese Operation ohne medizinische Begründung nicht zu empfehlen sei, die betroffenen Kinder sollten vorher befragt werden und ihre Zustimmung dazu geben. Sie sagte, das finnische Parlament müsse die religiösen Rechte der Eltern abwägen gegen die Verpflichtung der Gesellschaft, ihre Kinder vor rituellen Operationen ohne unmittelbaren Vorteil für sie zu schützen. Dort ist seither die schriftliche Zustimmung beider Elternteile erforderlich. ==== Schweden ==== In Schweden ist die Zirkumzision ohne medizinische Indikation an Jungen unter 18 Jahren seit 2001 durch das „Lag (2001:499) om omskärelse av pojkar“ (Gesetz betreffend die Beschneidung von Jungen) geregelt. Danach sind solche Zirkumzisionen als chirurgischer Eingriff grundsätzlich von einem approbierten Arzt und unter Anästhesie durchzuführen. Bei einem Jungen bis zu zwei Monaten kann auch eine andere befähigte Person mit staatlicher Zulassung die Zirkumzision vornehmen. Dies gilt namentlich für Personen, die von Glaubensgemeinschaften vorgeschlagen werden, in denen die Beschneidung Teil der religiösen Tradition ist. Personen, die die Zirkumzision ohne die notwendige Qualifikation bzw. Zulassung vornehmen, droht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten an. Die Beschneidung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sie darf nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen, sofern es das Alter und die notwendige Reife für eine solche Erklärung hat. ==== USA ==== Die USA haben unter allen westlichen Staaten die mit Abstand höchste Quote an Beschneidungen. An vielen Entbindungskliniken ist die routinemäßige Beschneidung neugeborener Jungen üblich. Der US-Ärzteverband [[American Academy of Pediatrics|AAP]] befürwortet als weltweit einzige namhafte Ärztevereinigung noch die nicht-therapeutische Beschneidung an Säuglingen und Kindern. Im Herbst 2010 haben kalifornische Intaktivisten ein Verbot der Routine-Beschneidung gefordert und damit eine landesweite gesellschaftliche Diskussion des Themas ausgelöst. • • • Es fällt auf, dass trotz der weiten Verbreitung der nicht-therapeutischen Kindesbeschneidung und der Tatsache, dass sie vielen nationalen Gesetzen widerspricht, kaum ein Land explizite Ausnahmegesetze erlassen hat. Das Prinzip der stillschweigenden Duldung, ungeachtet einer möglichen Rechtswidrigkeit, ist gängige Praxisbehandelt.
=== Rechtliche und ethische Fragen ===
-----
== Siehe auch =={{SEEALSO}}
* [[FGM]]
* [[MGM]]
* [http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision PflegeWiki: Zirkumzision-Artikel]
* [[Zirkumpendium]]
== Einzelnachweise =={{REF}}<references />[[Kategorie:Begriff]][[Kategorie:Körpermodifikation]]
[[en:Circumcision]]

Navigationsmenü