Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Volker Beck

1.191 Bytes hinzugefügt, 15:13, 30. Mär. 2015
Widersprüchliche Begründungen
Im Jahr 2012 forderte Beck nach einem Urteil<ref>http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%F6ln&Datum=07.05.2012&Aktenzeichen=151%20Ns%20169/11</ref> des Landgerichts Köln, wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Beweggründen rechtswidrig und strafbar ist, gesetzliche Regeln zur Stärkung der Religionsfreiheit. Kern der Entscheidung war die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Gericht urteilte, entscheidend sei nicht das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit; entscheidend sei allein das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Beck erklärte in diesem Zusammenhang: "Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen."<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Beck#Religi.C3.B6se_Beschneidung</ref>
 
== Widersprüchliche Begründungen ==
Beck setzt sich seit Jahrzehnten für die rechtliche Gleichstellung Homosexueller ein. Im Zusammenhang mit der Verfolgung und Tötung Homosexueller in anderen Ländern z.B. sprach er sich klar gegen Übergriffe von Religionen in die Rechte anderer aus (wobei es beim Verbot der Tötung eines anderen Menschen in einem Rechtsstaat keiner Einschränkung "im Namen der Religion" bedarf):
{{Zitat
| Text=Die Tötung eines anderen Menschen im Namen der Religion ist im Rechts­staat ein Verbrechen. Religion rechtfertigt keine Übergriffe in die Rechte anderer.
| Autor=Volker Beck
| Quelle=
| ref=<ref>http://www.bildungsbasar.de/2012/10/gesucht-argumente-gegen-ein-beschneidungsverbot/</ref>
}}
In der [[Beschneidungsdebatte]] leugnet er allerdings nach wie vor, dass Religionen hier in die Rechte Dritter eingreifen und dass Kinder überhaupt Träger von Menschenrechten sind:
{{Zitat
| Text=Die Religionsfreiheit rechtfertigt keine Eingriffe in die Rechte Dritter. Dies ist auch bei der Be­schneidung nicht der Fall.
| Autor=Volker Beck
| Quelle=
| ref=<ref>http://www.bildungsbasar.de/2012/10/gesucht-argumente-gegen-ein-beschneidungsverbot/</ref>
}}
== Einzelnachweise ==

Navigationsmenü