Thomas Kreutzig-Langenfeld

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Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld

Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld ist seit 1993 Facharzt für Urologie und seit 1995 als Urologe niedergelassen. Er ist zudem Verfasser mehrerer medizinisch-wissenschaftlicher Bücher. Bis zum 01.01.2018 war er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der "URO-News" (Springer-Medizin). Als erfahrener Urologe weiß Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld um die wichtigen Funktionen der männlichen Vorhaut und plädiert für eine medizinische Praxis, die diesem Wissen gerecht wird. Die Aufklärung über vorhauterhaltende Behandlungsmethoden, insbesondere bei Phimosen, ist ihm ein wesentliches Anliegen.[1]

Seit August 2019 ist er intaktiv-Botschafter. Als Arzt und intaktiv-Botschafter sagt er daher, dass eine Beschneidung ohne medizinischen Grund obsolet sein sollte und Urologen mit dieser Thematik sehr viel sensibler umgehen sollten.

Als langjährig tätiger Urologe mit universitärer Ausbildung bin ich sehr häufig mit der Frage der Notwendigkeit einer Beschneidung befasst. Es ist für mich immer wieder negativ beeindruckend, wie leichtfertig mit der Indikation zur Beschneidung besonders bei Kindern umgegangen wird.

Eine Beschneidung ohne medizinischen Grund sollte obsolet sein. Die Vorhaut ist kein sinnloser Hautlappen, sondern ein hochsensibles Organ, welches nicht einfach entfernt werden sollte. Urologen sollten mit dieser Thematik sehr viel sensibler umgehen, als sie das zum gegenwärtigen Zeitpunkt tun.

Ich kritisiere auch offen die Haltung und das Vorgehen der Urologen, die den Eindruck vermitteln, als gäbe es bei der Beschneidung nur ein Alles-oder-Nichts-Prinzip. Selbstverständlich sind sparsame Beschneidungen oder plastische Operationen im Falle einer operationsbedürftigen Enge möglich und sollten im Rahmen der Aufklärung auch von allen Urologen angeboten werden.
Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld (intaktiv-Website)[2]

Anlässlich des WWDOGA 2021 gab Thomas Kreutzig-Langenfeld zusammen mit Holger Fehmel von der Berliner Zeitung ein ausführliches Interview zum Tag der genitalen Selbstbestimmung.[3]

Einzelnachweise