§ 228 StGB und Art. 2 GG: Unterschied zwischen den Seiten

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<blockquote>''Strafgesetzbuch (StGB)''<br>'''§ 228 Einwilligung'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html</ref>
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<blockquote>''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''<br>
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'''Artikel 2'''<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</ref>
  
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
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(1) '''Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.'''
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(2) '''Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.''' In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
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Dieser Paragraph wirft die Frage auf, ob [[HGM]] "gegen die guten Sitten verstößt". "'''Gute Sitten''' ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral."<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten Wikipedia: Gute Sitten]</ref>
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''Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:''
 
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: Die Rechte anderer verletzt, wer die Genitalien eines Kindes ohne medizinische Indikation verstümmelt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit fängt schon mit der Geburt an. Dieses Recht wird durch das [[Beschneidungsgesetz]] massiv verletzt.
"Gute Sitten" sind hier nicht mit "Tradition", "Brauchtum" oder "Gewohnheitsrecht" zu verwechseln. Im Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht denkenden Erwachsenen in der Gesellschaft hatr sich die die Ansicht verfestigt, dass [[FGM]] gegen die guten Sitten verstößt. Bei [[MGM]] steht die Gesellschaft überwiegend auf demselben Standpunkt. So ergab eine repräsentative Umfrage Ende Dezember 2012 in Deutschland, dass über 70 % der Bevölkerung gegen das [[Beschneidungsgesetz]] sind.
 
  
 
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[[Kategorie:Gesetze]]
 
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Version vom 9. Oktober 2018, 07:17 Uhr

Art. 2 GG lautet (Hervorhebungen im Gesetzestext durch IntactiWiki.):

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 2[1]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Rechtsunverbindlicher Kommentar von IntactiWiki:

Die Rechte anderer verletzt, wer die Genitalien eines Kindes ohne medizinische Indikation verstümmelt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit fängt schon mit der Geburt an. Dieses Recht wird durch das Beschneidungsgesetz massiv verletzt.

Einzelnachweise