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Religionsfreiheit

145 Bytes hinzugefügt, 17:47, 25. Aug. 2021
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* Freiheitsrechte erlauben keinen verletzenden Eingriff in den Körper anderer Grundrechtsträger.
* Das Wesen des Freiheitsrechts ist die Willkür des Handlungsvollzugs.
* Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür (!) des anderen weichen, wären es keine "Rechte".<ref>{{REFweb |url=https://www.youtube.com/watch?v=XpGNIgLXLfI |title=Dr. Jörg Scheinfeld; Symposium: Genitale Autonomie [7/11] |website=YouTube |date=2014-06-04 |accessdate=2021-08-25}}</ref>
=== Merkel ===

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