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Pro Kinderrechte Schweiz

163 Bytes hinzugefügt, 11:15, 9. Okt. 2018
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Der Verein spricht sich gegen alle Formen der [[MGM|Knabenbeschneidungen]] aus, die ohne zwingende medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. Ziel des Vereins ist es, dass in der Schweiz Knabenbeschneidungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht mehr durchgeführt werden.<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1035/statuten.pdf Statut des Vereins]</ref>
 
Im April 2018 hat der Verein Strafanzeige gegen einen Arzt eingereicht, der Kindern ohne medizinische Indikation die Vorhaut amputiert (siehe [[Art. 122 StGB]]).
Im März 2018 veröffentlichte der Vorsitzende des Vereins, [[Christoph Geissbühler]], eine umfangreiche ''"Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"''. Sie stellt fest, dass in der Schweiz zuvor hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur [[Zirkumzision|Amputation]] der [[Vorhaut]] bei gesunden Jungen vorlagen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilt hätten. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden. Erreichtes Ziel durch den Verein war es, die medizinischen Fakten für die rechtliche Beurteilung endlich angemessen zu berücksichtigen.

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