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Mohel-Klausel

39 Bytes hinzugefügt, 10:07, 8. Okt. 2018
K
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<blockquote>''(2) '''In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes''' dürfen auch '''von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen''' Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, '''ohne Arzt zu sein''', für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.''</blockquote>
 
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[[Kategorie:Jüdisch]]

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