UN-Kinderrechtskonvention

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Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.[1]

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA.[1]

Die UN-Kinderrechtskonvention spricht sich in verschiedenen Artikeln klar gegen Genitalverstümmelung an Kindern aller Geschlechter aus beliebigen Gründen aus:

Einzelnachweise

  1. a b REFweb UN-Kinderrechtskonvention. Abgerufen 20. September 2021.