Gesetzesinitiativen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Dänemark ==
 
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Dem Dänischen Parlament liegt seit 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren ''(borgerforslag)'' eingebracht.<ref>{{REFdocument
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Dem Dänischen Parlament liegt seit Oktober 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren ''(borgerforslag)'' eingebracht.<ref>{{REFdocument
 
  |title=Forslag til folketingsbeslutning om indførelse af 18-årsmindstealder for omskæring af raske børn
 
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|trans-title=Vorschlag für eine parlamentarische Entschließung zur Einführung des 18. Lebensjahres für die Beschneidung gesunder Kinder
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* Der Gesetzentwurf 17/11430 von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen um die Bundestagsabgeordneten [[Marlene Rupprecht]], Katja Dörner und andere sah vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Genitalverstümmelungen auf 14 Jahre ([[Religionsmündigkeit]]) festzulegen.<ref>{{REFdocument
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== Frankreich ==
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* [[Appell zur Debatte über Beschneidung]]
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== USA ==
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* [[Lloyd_Schofield#Vorschlag_f.C3.BCr_Beschneidungsverbot_in_San_Francisco|Vorschlag für Beschneidungsverbot in San Francisco]]
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[[Kategorie:Gesetzesinitiative]]
 
[[Kategorie:Gesetzesinitiative]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2020, 13:22 Uhr

Dieser Artikel soll eine Sammlung von Gesetzesinitiativen und Gesetzesvorschlägen werden, die sich gegen Genitalverstümmelung bei Minderjährigen aussprechen.

Dänemark

Dem Dänischen Parlament liegt seit Oktober 2019 ein Gesetzesvorschlag vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Vorhautamputationen auf 18 Jahre festzulegen. Der Gesetzesvorschlag wurde durch ein Bürgerbegehren (borgerforslag) eingebracht.[1]

Deutschland

Beschneidungsgesetz

Zum sog. Beschneidungsgesetz, das am 12.12.2012 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, lagen mehrere Alternativvorschläge vor, die sich deutlich gegen den letztlich beschlossenen Entwurf wendeten, aber keine Mehrheiten erlangen konnten.

  • Der Gesetzentwurf 17/11430 von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen um die Bundestagsabgeordneten Marlene Rupprecht, Katja Dörner und andere sah vor, das Mindestalter für medizinisch nicht indizierte Genitalverstümmelungen auf 14 Jahre (Religionsmündigkeit) festzulegen.[2]
  • Die GRÜNEN hatten auf ihrer 31. Bundesdelegiertenkonferenz im November 2012 in Hannover diverse Anträge zum Thema "Beschneidung", die letztlich alle an eine parteiinterne Kommission verwiesen wurden, die erst ein Jahr später gegründet wurde und letztlich das Thema nicht behandelte.
  • Der Antrag "Keine Beschneidung aus religiösen und traditionellen Gründen bei Jungen" von René Becker und anderen sprach sich für ein Mindestalter von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) für rituelle Beschneidungen aus.[3]
  • Der Alternative Gesetzesänderung-Entwurf von Ulf Dunkel zum § 1631 BGB sah vor, in § 1631 BGB einen Satz einzufügen: Körperliche Eingriffe ohne medizinische Indikation sind unzulässig. Dadurch wären auch Tattoos, Piercings und natürlich alle Genitalverstümmelungen bei Minderjährigen explizit verboten worden.

Schutz Inter- und Transsexueller

  • 2020 brachte die GRÜNE-Bundestagsfraktion unter Federführung von MdB Sven Lehmann einen Gesetzesentwurf für ein sog. Selbstbestimmungsgesetz[4] ein, dass die Rechte von Inter- Transsexuellen stärken soll. Darin wird u.a. in einem § 3 (Verbot genitalverändernder chirurgischer Eingriffe) formuliert: "Eltern können nicht in einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des Kindes einwilligen. [...]" Der letzte Satz dieses Paragraphen hat es in sich: "§ 1631d BGB bleibt unberührt." Damit bleibt nicht nur das diskriminierende und offensichtlich verfassungswidrige Beschneidungsgesetz unangetastet, sondern der Schutz Inter- und Transsexueller in eine Absurdität geführt, deren juristischer Konflikt so kaum lösbar ist. Wie ist z.B. eine Genitalverstümmlung bei einem Jungen juristisch zu werten, wenn die betroffene Person später entscheidet, dass die Zuordnung "männlich" nicht ihrem Empfinden entsprach? Nach dem Beschneidungsgesetz wäre sie eventuell legal passiert, nach dem Selbstbestimmungsgesetz-Entwurf der GRÜNEN nicht. Eine Kommentatorin auf der Facebook-Seite von Sven Lehmann kommentierte dazu passend: "Gerade Inter- und Transsexuelle Kinder sind auf ihre Vorhaut angewiesen, da diese bei späteren selbstbestimmt gewählten Operationen dringend gebraucht wird. [...] Wer wie die Grünen Geschlecht als frei wählbares Kontinuum ansieht, dann aber gleichzeitig vollkomnen binär und unabhängig von der konkreten Ausprägung der Geschlechtsorgane die Genitalverstümmelung legalisiert, macht sich völlig unglaubwürdig."[5]

Frankreich

USA

Einzelnachweise

  1. REFdocument Forslag til folketingsbeslutning om indførelse af 18-årsmindstealder for omskæring af raske børn [Vorschlag für eine parlamentarische Entschließung zur Einführung des 18. Lebensjahres für die Beschneidung gesunder Kinder] (Dänisch) PDF, Folketinget. (3. Oktober 2019). Abgerufen 9. Oktober 2019.
    Zitat: Folketinget pålægger regeringen at fremsætte lovforslag, der indfører en kønsneutral mindstealder på 18 år for omskæring, som ikke er nødvendig af helbredsmæssige årsager. [Das Parlament fordert die Regierung auf, ein Gesetz vorzuschlagen, das ein geschlechtsneutrales Mindestalter von 18 Jahren für die Beschneidung vorsehen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht erforderlich ist.] (Dänisch)
  2. REFdocument Gesetzentwurf Drucksache 17/11430 PDF, Deutscher Bundestag. (8. November 2012). Abgerufen 9. Oktober 2019.
  3. REFweb Keine Beschneidung aus religiösen und traditionellen Gründen bei Jungen, GRÜNE Linke. Abgerufen 9. Oktober 2019.
  4. REFdocument Lehmann, Sven: GE-Selbstbestimmungsgesetz-1.pdf PDF, GRÜNE-Bundestagsfraktion. (Juni 2020). Abgerufen 4. Juni 2020.
  5. REFweb (4. Juni 2020). Kommentar Luisemarie Keck, Facebook, Sven Lehmann. Abgerufen 4. Juni 2020.