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Doppelmoral

1 Byte hinzugefügt, 15:33, 6. Mai 2021
K
GRÜNE-Bundestagsfraktion: formatting
|date=2020-06
|accessdate=2020-06-04
}}</ref> ein, dass die Rechte von Inter- Transsexuellen stärken soll. Darin wird u.a. in einem § 3 (Verbot genitalverändernder chirurgischer Eingriffe) formuliert: "Eltern können nicht in einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des Kindes einwilligen. [...]" Der letzte Satz dieses Paragraphen hat es in sich: "§ 1631d BGB bleibt unberührt." Damit bleibt nicht nur das diskriminierende und offensichtlich verfassungswidrige [[Beschneidungsgesetz]] unangetastet, sondern der Schutz Inter- und Transsexueller in eine Absurdität geführt, deren juristischer Konflikt so kaum lösbar ist. Wie ist z.B. eine Genitalverstümmlung bei einem Jungen juristisch zu werten, wenn die betroffene Person später entscheidet, dass die Zuordnung "männlich" nicht ihrem Empfinden entsprach? Nach dem [[Beschneidungsgesetz]] wäre sie eventuell legal passiert, nach dem Selbstbestimmungsgesetz-Entwurf der [[GRÜNE]]N nicht.  Eine Kommentatorin auf der Facebook-Seite von Sven Lehmann kommentierte dazu passend: "Gerade Inter- und Transsexuelle Kinder sind auf ihre Vorhaut angewiesen, da diese bei späteren selbstbestimmt gewählten Operationen dringend gebraucht wird. [...] Wer wie die Grünen Geschlecht als frei wählbares Kontinuum ansieht, dann aber gleichzeitig vollkomnen binär und unabhängig von der konkreten Ausprägung der Geschlechtsorgane die Genitalverstümmelung legalisiert, macht sich völlig unglaubwürdig."<ref>{{REFweb
|url=https://www.facebook.com/sven.lehmann.9250/posts/10223974725339168?comment_id=10223985690173282
|title=Kommentar Luisemarie Keck

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