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Beschneidungsgesetz

27 Bytes hinzugefügt, 16:18, 24. Feb. 2014
Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes
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{|
!§ 1631d
|(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
|}
</blockquote>
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