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Beschneidungsgesetz

765 Bytes hinzugefügt, 12:33, 13. Sep. 2019
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Gegen dieses "Beschneidungsgesetz" wurde vor der Verabschiedung und wird auch weiterhin von [[Intaktivisten]] gekämpft, da es aus Sicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und andere Rechtsnormen verstößt.
 
== Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes ==
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</blockquote>
 
== Beachtenswert ==
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die [[Beschneidung]] nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.
== Gesetz hebt sich selbst auf ==
 
Durch die Formulierung "wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die [[Beschneidung]] auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird." hebt sich das Gesetz durch sich selbst auf. Die Regeln der ärztlichen Kunst besagen, dass ohne medizinische Indikation kein gesundes Körperteil irreversibel entfernt werden darf, zumal ohne wirksame Schmerzunterdrückung. Beides trifft bei Neugeborenen und Babys bis zum 6. Monat (Absatz 2 - Mohelklausel) ohne weiteres zu. Das Kindeswohl ist überdies hinaus in jedem Fall gefährdet, da der Verlust der Vorhaut irreversibel und somit in allen Fällen ein Schaden für das Kind ist.
== Verfassungswidrig ==
[[Kategorie:Deutschland]]
[[Kategorie:Gesetze]]
[[en:German Circumcision Act]]

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