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Beschneidungsgesetz

542 Bytes hinzugefügt, 14:04, 24. Aug. 2021
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'''§ 1631d BGB'''
 
Unter dem Schlagwort "Beschneidungsgesetz" wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am [[12.12.2012|12. Dezember 2012]] verabschiedete Zusatzparagraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte [[Beschneidung]] von minderjährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die [[Beschneidung]] nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.
 
== [[Beschneidungsgesetz - Namentliche Abstimmung|Namentliche Abstimmung]] ==
Die namentliche Abstimmung zum Beschneidungsgesetz ist abrufbar auf der Website des Deutschen Bundestags.<ref>{{REFweb
|url=https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=169
|title=Namentliche Abstimmung, Beschneidung, Gesetzentwurf der Bundesregierung
|publisher=Deutscher Bundestag
|date=2012-12-12
|accessdate=2020-04-02
}}</ref> Die Daten sind im Unterartikel hier im IntactiWiki hinterlegt (auf den Abschnittstitel klicken).
== Gesetz hebt sich selbst auf ==
{{REF}}
[[Kategorie:Gesetz:Deutschland]][[Kategorie:Gesetze]]
[[en:German Circumcision Act]]

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